Ihre Fragestellung ist unpräzise!
Sie haben eine Bürgschaft für Ihre Tochter in Höhe von 100.000 € übernommen und auf Ihr Eigentum "Haus" zur Eintragung gebracht!
Zu den Kosten schließe ich mich wjgmuc an, wobei hier zu beachten ist.
Sie kennen das Sprichwort "Bürgen sollten man wirken"
Die Kosten der Löschung Ihrer Pfandsicherheit in Ihren alten Grundbuch gehen selbstredend zu Ihren Lasten beim Verkauf.
- Variante Sie lösen aus den Kaufpreis die Sicherheit / Bürgschaft ab oder hinterlegen als Kapitalanlage beim Gläubiger, günstigere Variante
- mit Übertragung geht eventuell der ganze Prozess neu los und die Bank rechnet Ihnen neue Kosten auf. Ihr zwingend in die Verhandlungen mit dem Gläubiger und die eventuell geänderte die Rangfolge in Grundbuch beachten.
Die jetzige Bürgschaft ist im 1. Rang eingestellt und vermerkt, dann wenig Spielraum. Sie haben selbst noch Belastungen vor der Sicherheit und somit Bürgschaft, somit etwas größerer Spielraum.
Viel Erfolg