Sie sehen die Geier warten Schon,
Preis ich bin dabei und würde die Last von Ihren Schultern nehmen.
Sie sehen die Geier warten Schon,
Preis ich bin dabei und würde die Last von Ihren Schultern nehmen.
Ihre Fragestellung ist unpräzise!
Sie haben eine Bürgschaft für Ihre Tochter in Höhe von 100.000 € übernommen und auf Ihr Eigentum "Haus" zur Eintragung gebracht!
Zu den Kosten schließe ich mich wjgmuc an, wobei hier zu beachten ist.
Sie kennen das Sprichwort "Bürgen sollten man wirken"
Die Kosten der Löschung Ihrer Pfandsicherheit in Ihren alten Grundbuch gehen selbstredend zu Ihren Lasten beim Verkauf.
Die jetzige Bürgschaft ist im 1. Rang eingestellt und vermerkt, dann wenig Spielraum. Sie haben selbst noch Belastungen vor der Sicherheit und somit Bürgschaft, somit etwas größerer Spielraum.
Viel Erfolg
Sorry als tätiges Wohnungsunternehmen in Leipzig würde ich eine Selbstauskunft von nur einer Person mit Zuzug mehrere sofort zur direkten Kündigung wegen Mieteingehungsbetrug zur Anzeige bringen und den Mietvertrag sofort fristlos kündigen.
Sie haben nur die Chance offen und sauber mit einen möglichen Vermieter zu reden, oder Sozialamt mit Vorlage der Kündigung wegen Eigenbedarf und Hilfe zu ersuchen.
Antwort
Schon ganz wunderlich was so Leute Schreiben!
von EnnoWarMal
Reverse-Charge
Sorry "Enno" kennst Du überhaupt Reverse-Charge!
Was hat eine Rechnung vorerst mit Gewerbesteuer zu tun!
Zum Thema; warum diese Frage hast Du keinen Steuerberater?
Ohne Zustimmung keine Vorsteuer buchen bzw. melden.
Rechnungen für Dich sind nur zulässig, wenn diese auf Dich mit voller Benennung der gewerblich gemeldeten Geschäftsanschrift ausgestellt wurden. "Dieses Geld zahle ich über mein Paypal-Konto" das sollte auf Deine gewerbliche Tätigkeit zur Einrichtung und Abrechnung kommen!!!
Notfalls private Ausgaben und geschäftliche trennen
Erbschaft und Streit, immer das Gleiche.
Warum können sich die Leute nicht an einen Tisch setzen und das gütig zur Klärung bringen.
Ja es gibt einen Anspruch auf Einsichtnahme und hier hilft Dir leider nur der Rechtsweg weiter, somit gehe zum Rechtsanwalt Deines Vertrauens und fordere Dein Recht ein. Auch wenn das Konto geschlossen wurde, die Bank hebt alles auf.
"Ein Kontoauszug zum Datum des Ablebens sagt wenig aus!"
Einigt euch gütlich, oder Du musst einen Rechtsanwalt einschalten, welcher Erfahrung im Erbrecht habt.
Ohne guten Rechtsanwalt "mit Kenntnis im Erbrecht" hast Du wenig Chancen im Streitfall.
Bei Ihnen liegt dieses Thema jetzt auf den Tisch bei mir kommt es noch, hoffentlich ohne Streitigkeiten.
Viel Glück
Schade habe die Einträge zu spät gelesen, Herr Reichert hat die Genehmigung des Kreditantrages am 07.02. bestätigt. Dann ist die Kostennote zur Übersetzung gekommen 120 €, wurde bezahlt, der Übersetzer Herr Riedel bestätigte, nach Aufforderung, zu gestern, den Eingang und die Erledigung seiner Arbeit.
Jetzt ist Funkstille. Bei benannte Telefonnummer geht keiner mehr ans Telefon, obwohl Herr Reichert am 07.02. über diese Nummer selbst bei mir angerufen hat.
Mal sehen ob überhaupt noch eine Antwort kommt.