Überweisung wird Geprüft?

3 Antworten

Zwei Wochen sind ungewöhnlich und eigentlich zu lang. Prüfungen nach dem Geldwäschegesetzt werden im Regelfall nach Meldung an die FIU innerhalb von 3 Tagen wieder freigegeben. Alles längere deutet daraufhin, dass es tatsächlich ein Problem gibt (oder die ausgehende Bank bereits bedenken hat und der Auftraggeber auf nachfrage nicht reagiert).

Anzumelden sind solche Transaktionen innerhalb Deutschlands jedoch nicht.

Es sind zwar noch nicht viele Bewertungen zu dieser Bank vorhanden, aber die wenigen, die es gibt, sprechen für sich.

Und normalerweise darf das natürlich keine zwei Wochen dauern, zumal sich bei (Inlands)Überweisungen der Herkunftsnachweis (sofern überhaupt notwendig) recht schnell klären lässt...

Wenn sich andere Banken gerade bei Geschäftskunden so viel Zeit lassen würden um jeden größeren Zahlungseingang zu prüfen, wären die Geschäftskunden ja innerhalb kürzester Zeit pleite...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

correcta  12.12.2022, 18:37

Die Bank nutzt als Markennamen nur fyrst, dahinter steht 100 % die Postbank und damit die Deutsche Bank. Deshalb sieht man als Postbank Kunde auch alle seine Fyrst Konten im OnlineBanking der Postbank, weil es 100 % die selbe Plattform ist. Es ist nur die Marke.

Bei dir klingt es nämlich, als wäre es eine neue Bank, dem ist aber nicht so.

Wenn die Überweisung nicht angemeldet war, dann sind die Banken gesetzlich dazu verpflichtet, eine Überprüfung (ab 10.000 Euro) im Rahmen des Geldwäschegesetzes durchzuführen.

Je länger sich der Überweiser dann damit Zeit lässt, umso länger wartet ihr.


correcta  12.12.2022, 18:45

Leider nicht ganz richtig. Im Rahmen des GwG gibt es dazu keine Vorschrift, wenn es um Überweisungen geht. Nur bei Bareinzahlungen ab 10k, muss ein Herkunftsnachweis vorgelegt werden, aber für Überweisungen gilt das nicht. Hier kommt es in der Regel lediglich stichprobenartig darauf an, ob es im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine auffällige Transaktion ist oder eben nicht. Ich kriege immer ein Ereignis zu allen Gutschriften/Abbuchungen meiner Kunden, wenn der Betrag 15.000 € oder mehr ist. Aber das ist eine Hausinterne Entscheidung, dass es ab 15.000 € ist. Es gibt Banken, da ist die Summe viel höher angesetzt, ab welcher erst Kontrollmechanismen angestoßen werden. Bei Bareinzahlungen ab 10.000 € auch… mit der Info, ob der Nachweis vorgelegt wurde oder nicht und falls nicht, muss ich Ihn anfordern und kommt der Kunde dem nicht nach, wird sowieso Compliance involviert und die melden es entsprechend den Strafverfolgungsbehörden.

Ich vermute hier eine Nichtfreigabe durch die FIU. Man darf dem Kunden gegenüber aber zu keinem Zeitpunkt mitteilen, was die wirklichen Hintergründe sind, warum die Transaktion angehalten wurde. Ist doof, aber da muss man den Kunden hinhalten… ggf. das weitere Vorgehen mit Compliance abstimmen, was man dem Kunden nun letztlich mitteilen soll. Denn der will ja auch wissen, wie es weiter geht.

Mark101 
Beitragsersteller
 12.12.2022, 22:22
@correcta

Erstmal danke für die Hilfe, Schreitet die FIU echt bei einem Betrag von 200.000 Euro schon ein ? Wie lange prüft diese die Überweisung?

correcta  13.12.2022, 10:38
@Mark101

Die FIU wird unabhängig vom Betrag tätig.

200k ist außerdem kein wirklich kleiner Betrag. Wenn das Zahlungen sind, welche in keiner Relation zum bisherigen Geschäftsumfang stehen, ist das schon ein Grund, die Zahlung anzuhalten. Fyrst ist ja für selbstständige, du wirst das Geld ja dann gegen Rechnung erhalten haben. Hast du denen mal angeboten, die Rechnungen die du geschrieben hast, einzureichen?

Wenn das über die Staatsanwaltschaft geht und Ermittlungen laufen, kann das dauern.

Sonst soll der Absender mal einen Recall anfragen, eventuell lassen sie sich darauf ein.