Anwaltskosten absetzbar wenns um Aufhebungsvertrag?

3 Antworten

Es ist inzwischen die beleglose Steuererklärung angesagt. Also musst Du nur den Betrag angeben, die Belege sind allerdings vorzuhalten. Erst auf Nachfrage durch das FA musst Du die Belege einreichen.

P.S.: Die Frage war nicht auf den ersten Blick zu verstehen...

Wie "bei der Lohnsteuer hinzufügen"?

Was genau stellst du dir darunter vor?

Diese Aufwendungen sind Werbungskosten und haben nichts mit einer Lohnsteuer zu tun.


nee, nicht bei der Lohnsteuer hinfügen.

Aber vlt als Werbungskosten eintragen, das wäre doch eine Idee, oder nicht ?


wfwbinder  10.02.2019, 20:25

Auf jeden Fall die richtige Idee.