Anwaltskosten absetzbar wenns um Aufhebungsvertrag?
Habe 2018 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und 17.000€ bekommen, hierfür musste ich mir allerdings einen Anwalt nehmen der mich 1800€ gekostet hat. Insegsamt hat er 5 Rechungen gemacht.. soll ich die alle bei der Lohnsteuer hinzufügen? Oder nur den Betraf eingeben ? Vielen Dank.
3 Antworten
Es ist inzwischen die beleglose Steuererklärung angesagt. Also musst Du nur den Betrag angeben, die Belege sind allerdings vorzuhalten. Erst auf Nachfrage durch das FA musst Du die Belege einreichen.
P.S.: Die Frage war nicht auf den ersten Blick zu verstehen...
Wie "bei der Lohnsteuer hinzufügen"?
Was genau stellst du dir darunter vor?
Diese Aufwendungen sind Werbungskosten und haben nichts mit einer Lohnsteuer zu tun.
nee, nicht bei der Lohnsteuer hinfügen.
Aber vlt als Werbungskosten eintragen, das wäre doch eine Idee, oder nicht ?