Masterthesis als feier Mitarbeiter - Muss ich diese Nachversteuern?
Hallo,
ich habe letztes Jahr vom 14.04.18 bis zum 31.10.18 meine Masterarbeit bei einem Unternehmen geschrieben. Ich habe nun beim aufbereiten meiner Steuererklärung gelesen das im Vertrag steht dass ich als feier Mitarbeiter angestellt werde und ich mich selbst um eing ggf. anfallende Versteuerung kümmern muss. (Falls relevant: es steht auch drin das ich in dieser Zeit nur Aufgaben erledige, die direkt meine Masterarbeit betreffen, also nichts operatives) Ich habe hierfür einen Lohn von 930€ erhalten.
Ich gehe nun davon aus das ich das in meiner Steuererklärung für 2018 als Ertrag aus Selbstständiger Tätigkeit angeben (6930 €). Den Weg zum Unternehmen würde ich als Kosten von dem betrag abziehen. Kann ich auch die Mietksoten die ich dort Zahlen musste als Kosten abzeihen?
Ich bin damals auch deshalb in eine andere Stadt gezogen. Kann ich hierfür die auch den Pauschalmietbetrag absetzen? Ich setze diesen bereits an da ich seit dem 1.10 ein Festanstellung habe. Ist die Umzugspauschale 2x absetzbar?
Danke für die hilfe
2 Antworten
Das mit dem "Pauschalmietbetrag" würde mich mal interessieren, obwohl ich nicht ein Festanstellung habe.
Hast Du da evtl. ein besonders gutes Programm erwischt? Vielleicht das, welches mein Sohn sich als Student besorgt hatte?
(Ich konnte dann aber noch einiges korrigieren. War allerdings auch nötig und hat ihm einige hundert Euro gebracht).
Ich hab das bei Elster gemacht... Meine Frage besteht nach wie vor..
Zu der oben genannten Fragestellung möchte ich hinzufügen dass ich seit Oktober bei einem Unternehmen angestellt bin und somit auch den Freibetrag von 9000 Euro überschritten habe. Wie gebe ich nun das verdiente Geld während der Masterthesis an? Muss ich es überhaupt angeben?
Hallo Zooky92,
ich habe aktuell eine ähnliche Situation und somit die gleiche Frage.
Könntest du uns deine Lösung mitteilen?
Sind die Mietkosten in der EÜR als Ausgaben abziehbar?
Vielen Dank