1 woche arbeitslos bei Ausbildungsbetrieb wechseln?
Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe mit meinem ehemaligen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag gemacht, weil ich den Betrieb wechseln möchte. Mein Aufhebungsvertrag fängt am 27. April an und fange am 4. Mai im neuem Betrieb an, in der Zeit bin ich aber mal arbeitslos gemeldet. Wird die Zeit hinten dran gehangen oder ist das fehlzeit?
1 Antwort
Die Arbeitslosmeldung selbst ist richtig, wenn auch unnötig. Du hast überhaupt keinen Anspruch auf ALG 1, weil Du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. Daher ist keine Anwartschaft auf ALG 1 entstanden und kann in der Folge nicht irgendwie nach hinten versetzt werden. Des Weiteren bist Du für die paar Übergangstage krankenversichert (ingesamt 4 Wochen Nachversicherungspflicht). An Deiner Stelle hättest ich mir diese mikrige Arbeitslosmeldung ganz gespart. Was Du mit Fehlzeiten meinst, erschliesst sich mir überhaupt nicht.
Wenn überhaupt, Fehlzeit und selbst das ist unwahrscheinlich. Frag doch einfach selbst bei der Handwerkskammer oder der IHK nach. Es wird gar nichts hinten dran gehangen, wie kommst Du denn immer darauf?
Mit fehlzeit meine ich, dass ich ja eine Woche nichts mache, bevor ich meine Ausbildung weiter mache an der Stelle wo ich aufgehört habe. Ich möchte gerne wissen ob die Zeit die ich arbeitslos bin an meine Ausbildung hinten dran gehangen wird oder als fehlzeit in der lehre gilt