Anwaltrechnung nach Telefongespräch?
Hi.
Ich hab mal eine Frage. Ich habe gerade Probleme mit o2. Also habe ich bei einem Anwalt angerufen. Da hat man mir einen Telefontermin mit dem Anwalt gegeben. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob der Anwalt mir helfen kann und ob er mich vertreten kann, da ich ein Beratungsgespräch von einem Anwalt schon diesbezüglich bekommen hatte.
Das Gespräch fand ich total unsympathisch mit ihm, sodass ich mir eine Zusammenarbeitet nicht vorstellen konnte. Ich sagte, dass ich mir noch überlege was ich mache. Er hatte mir auch ganz andere Dinge erzählt, als die ich von einem anderen Anwalt erfahren hatte zu der Sache.
Auf jeden Fall kam ein Tag später die Rechnung in Höhe von 95€, was ich total frech finde.
Ich wußte nicht, dass sie das abrechnen und ich wollte auch nur wissen, ob er mich vertreten kann. Und dann schicken die gleich so ne hohe Rechnung. Darf er das????
4 Antworten
Auch schlechte Anwälte arbeiten nicht umsonst.... Aber Vorsicht vor frageinen anwalt.de und ähnlichem die ein gratis Abo versprechen und dann die Kreditkartendaten benutzen. Zuverlässig ist rechtnet.
Er hatte mir auch ganz andere Dinge erzählt, als die ich von einem anderen Anwalt erfahren hatte zu der Sache.
Somit wird er das als Erstberatung abgerechnet haben, da es ja wohl um mehr ging, als nur um die Frage der Vertretung. Und dann sind 95€ noch recht günstig. Er hätte bis zu 190€ zzgl. Mwst abrechnen dürfen. Wenn man sich nicht im Klaren über etwaige Kosten ist, sollte man nicht von seinen eigenen Erwartungen ausgehen, sondern vorher fragen. Umsonst machen Anwälte wenig bis gar nichts, und schon gar nicht, wenn man sie nach einem Gespräch dann nicht beauftragt.
Ja das darf er
Das war ein Irrtum deinerseits, ob telefonisch oder persönlich in der Kanzlei, das macht keinen Unterschied und kostet natürlich eine Gebühr.
Da hat man mir gesagt, dass er es sich erstmal anhört..
Das, und auch einiges darüber hinaus, hat er ja auch offensichtlich auch getan.