ALTE Küche (Restwert: 5000€) als bewegliches Wirtschaftsgut abschreiben?

1 Antwort

er Notar war gut, denn dadurch, dass die Küche gesondert aufgeführt ist, sparst du darauf die Grunderwerbsteuer.

Da die Küche alt ist, schreibst Du sie eben auf 4, oder 5 Jahre ab, anstatt auf 10.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

JannisKre 
Beitragsersteller
 29.01.2020, 16:31

Erstmal Danke! :) Genau das war das Ziel!

Aber: Kann ich sie "eben auf 4, oder 5 Jahre" abschreiben? Genau das ist die Frage ;) Möchte behaupten, dass der Fiskus das ggf. nicht so sieht? Oder? Andersrum ist ja ein Restwert bescheinigt! Mhhhh….

correct  29.01.2020, 17:08
@JannisKre

Der Fiskus würde das nicht so sehen, da die Küche tatsächlich einen Wert von -0- hat. Da hilft auch ein Gefälligkeitsgutachten nicht.

Wenn die Finanzbehörde dem Notar mal auf die Schliche kommt, dann kann er in Deckung gehen.

Wieviel knöpfst Du denn dem Mieter dafür ab?

wfwbinder  29.01.2020, 18:09
@JannisKre

Wenn die Küche voll funktionsfähig ist und mal eventuell 20.000,- euro gekostet hat, dann kann ie noch 5.000,- Euro wert sein.

Die Restnutzungsdauer ergibt sich aus dem Alter und den wirtschaftlichen Verhältnissen.

JannisKre 
Beitragsersteller
 29.01.2020, 18:17
@correct

@correct! Du nennst es "Gefälligkeitsgutachten" - ist es nicht! :) Dieser Wert (5000€) wurde anhand der Frage: "Was müsste ich für eine gleichwertige Küche ausgeben?" ermittelt. Der Preis ist schon realistisch.

Wieviel ich den Mietern abknöpfe? Naja, ich habe bei denen halt nach der AfA-Tabelle gerechnet. Demnach 500€ im Jahr - also gute 40 Euro im Monat! Also der Wert den ich gerne wieder hätte! :) Ich stolper letztendlich nur über den Begriff "neue EBK".

correct  29.01.2020, 18:28
@JannisKre

Mein uraltes Fahrrad ist auch noch gebrauchsfähig - dennoch ist es wertlos.

Ich war mal bei einem Gütetermin dabei, wobei es u.a. genau um solch eine Küche ging. Der Richter schlug einen Wert von null Euro vor und erwähnte, dass bei einer Verhandlung der selbe Betrag angesetzt werden würde. Auch sah er das Inrechnungstellen an den Mieter als äusserst fragwürdig an.

Aber wenn das Finanzamt mitmacht - bitte.

Ich hätte ein schlechtes Gewissen gegenüber anderen Steuerzahlern.

JannisKre 
Beitragsersteller
 29.01.2020, 18:33
@correct

Ich ruf die einfach mal an und frage nach! :)

wfwbinder  29.01.2020, 18:37
@JannisKre

Das würde ich bleiben lassen, denn 1. steht über deren Tür Finanzamt und nicht Steuerberatung und 2. ist die Sache doch sowieso vertraglich schon abgewickelt.

Also den Wert aus dem Vertrag ist die entsprechende Zeile in die Anlage V eintragen, die 4 Jahre ansetzen und die AfA berechnen.

Wenn das Finanzamt nicht einverstanden ist, werden die schon etwas ändern und im Bescheid schreiben, was sie geändert haben.

JannisKre 
Beitragsersteller
 29.01.2020, 18:43
@wfwbinder

Okay, klingt logisch!

Letzte Frage: Wie kommst du/ kommen Sie auf 4 Jahre? Tabelle sagt doch eigentlich 10 Jahre!?

Vielen Dank schonmal!

wfwbinder  29.01.2020, 21:07
@JannisKre

ie Tabelle sagt 10 Jahre für eine Neue Küche.

Für gebrauchte Teile ist eine entsprechende Restnutzungsdauer zu ermitteln.

In meinem Beruf hat man laufend damit zu tun, dass die Unternehmer auch mal gebrauchte Dinge kaufen, gebrauchte Autos, gebrauchte Maschinen usw.

Also überlegt man, "wie lange wird das noch halten (nutzbar sein)?" Da die Küche noch funktioniert habe ich die 4 Jahre einfach mal angenommen.

JannisKre 
Beitragsersteller
 02.02.2020, 23:02
@wfwbinder

Wie verhällt es sich denn wenn ich einen neuen Geschirrspüler einbaue (375€).

1.) Auf die 5000€ zurechnen und auf 4 Jahre.

2.) Als GWG u800€ direkt abschreiben

3.) Oder auf ND 7 Jahre.

Alles möglich?!

JannisKre 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 12:49
@wfwbinder

Merci, ich denke auch. 3.) wäre auch möglich, richtig? und 1.) auch?

JannisKre 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 13:08
@wfwbinder

Herr WFBBinder, Sie scheinen mir kompetent. Darf ich Ihnen hier noch eine Frage stellen!?

Neben der Küche habe ich noch altes Werkzeug erworben. Dies konnte ich wunderbar zu Renovierung nutzen und musste es nicht neu kaufen! Für mich sind es demnach Werbungskosten (Nach § 9 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen). Richtig?

Nach Steuerrecht habe ich für GWG's folgende Wahlmöglichkeiten:

  • bis 250,00 EUR: Sofortige Betriebsausgabe (keine Aufzeichnungspflicht im gesonderten Verzeichnis)  oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle
  • 250,01 bis 800,00 Euro Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung) gemäß § 6 Abs. 2a EStG) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle (mit Aufzeichnungspflicht im gesonderten Verzeichnis)
  • 250,01 bis 1.000,00 Euro Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung, Aufzeichnungspflicht im gesonderten Verzeichnis) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle (mit Aufzeichnungspflicht im gesonderten Verzeichnis)
  • ab 1000,01 EUR Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle

Anhand des Beispiels Akkubohrer (Schätzwert 120€ ; geschätzte Nutzungsdauer 2 Jahre)

1.) GWG: Mit 120€ direkt als Werbungskosten abziehen.

ODER:

2.) Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Zeile 36)

60 € pro Jahr.

2a) Schreibe ich die 60€ komplett ab? (Im Jahr 2019 angeschafft) ODER

2b) Schreibe ich anteilig (30€) ab? (Ab August 2019 (also 6 Monate) vermietet?

Wenn ich das mal wüsste :D Wären Sie mein Tagesheld!