Gebrauchter Schlepper Abschreibung?

2 Antworten

Guck mal, hier

https://www.finanzfrage.net/frage/versteuerung-schlepper?foundIn=user-profile-question-listing

hat jemand eine ganz ähnliche Frage gestellt, aber noch nicht wirklich auf die Nachfrage von wfwbinder geantwortet.

Vielleicht wartest du einfach, ob da noch eine Antwort kommt.

Und vielleicht wird ja auch mal geklärt, was ein Schlepper ist.


correct  09.10.2018, 13:03

Ein Traktor (Mehrzahl Traktoren, von lateinisch trahere ‚ziehen‘, bzw. ‚schleppen‘), auch TreckerAckerschlepper oder auch nur Schlepper, ist eine Zugmaschine, die in der Landwirtschaft zum Ziehen und zum Antrieb landwirtschaftlicher Maschinen benutzt wird.

In Bayern wird so ein Ding auch Bulldog genannt.

EnnoWarMal  09.10.2018, 13:53
@correct
Ackerschlepper oder auch nur  Schlepper

Noch nie gehört. Für mich ist ein Schlepper

a) ein Schiff, welches andere - große - Schiffe aus dem Hafen zieht

b) jemand, der Menschen illegal irgendwohin verbringt.

Beides wird aber wohl nicht gemeint sein.

In Bayern wird so ein Ding auch Bulldog genannt.

Interessant. Woanders ist Bulldog eine Verkaufsbezeichnung für einen Trecker, beispielsweise von der Firma Lanz.

Aber in Bayern ist manches komisch. Die sagen I-ah wie ein Esel, und das heißt dann "ich auch".

correct  09.10.2018, 14:32
@EnnoWarMal

In Berlin (unsere alte Hassliebe) hat man aus verständlichen Gründen so manches Problem mit anderen Dialekten.

Wir sagen nicht I-ah wie der Asinus, sondern Ih-a.

EnnoWarMal  09.10.2018, 15:22
@correct

Wieso mit "anderen" Dialekten?

Hier jibbet jar keen Dialekt, wa.

wfwbinder  10.10.2018, 16:15
@EnnoWarMal

Was zeichnet die Bayern aus?

Der Charme der Preussen und die Präzision der Österreicher.

EÜR ==> Art der Steuereklärung

falsch.

EÜR = Art der Gewinnermittlung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rain88 
Beitragsersteller
 09.10.2018, 13:04

Jo, aber hilf mir doch bitte trotzdem bei meiner Frage!

Rain88 
Beitragsersteller
 10.10.2018, 14:44
@wfwbinder

Hallo sorry wenn ich hier für verwirrung sorge, aber hier noch ein paar infos zu dem Thema!

Ich erstelle meine Steuer nach § 4 Abs. 3 Gewinnermittlung. Alle Einnahmen und Ausgaben erfasse ich inkl. Steuer und trage das Ergebniss in die Anlage L Zeile 6 ein.

Bin mir leider auch nicht sicher und mein berater der Buchstelle ist leider momentan nicht Anwesend.

Ich würde mich freuen wenn du mir die Situation nochmals erklärst!

wfwbinder  10.10.2018, 16:02
@Rain88

Das was Du schreibst, die Gewinnermittlung und die Zeile der Anlage L zur Einkommensteuererklärung betrifft eben genau das, die Einkommensteuer. Dieser Fall berührt aber nur bei der AfA die Einkommensteuer, weil Du die Abschreibung auf den Traktor dort abziehst.

Deine Frage bezüglich der Umsatzsteuer betrifft aber eben die Umsatzsteuer. Das ist eine andere Steuer, also ein anderes Problemfeld.

Das Du da so völlig hilflos bist, zeigt mir, dass die Annahme Du wärst ein Landwirt mit Besteuerung nach Durchschnittssätzen. Also wird Deine Umsatzsteuer nicht wie bei gewerblichen Unternehmen von den Einnahmen berechnet udn aus den Ausgaben die Vorsteuer errechnet udn abgezogen, sondenr nach Durchschnittssätzen ermittelt.

Das schließt aber den Abzug der Vorsteuer aus dem Schlepperkauf aus. Dies ging auch aus dem einen verlinkten Dokument hervor.

Um also die 11.400,- Vorsteuer abziehen zu können, musst Du von der Durchschnittsbesteuerung weg und auf Regelbesteuerung optieren.

Deine Landwirtschaftliche Buchstelle ist die Jahreserklärungen anscheinend noch nie mit Dir ausführlich durchgegangen zu ein.

Rain88 
Beitragsersteller
 11.10.2018, 11:50
@wfwbinder

Hallo wfwbinder

Ja, deine Ausage ober halt trift es ziemlich gut!

Durchschnittssätze ist korrekt!

Ich habe gerade mit dem Finanzamt telefioniert, er hat mir mitgeteilt ich solle beim Finamzamt eine USt-Id.-Nr. für den Schlepper beantragen (Dauer ca. 4-6 Wochen), mit dieser kann ich den Schlepper kaufen und anschließend in DE anmelden.

DIe Steuer wird dann in einem seperaten verfahren (Steuer Rechnung) abgerecht. Anschließend kann ich die Abschreibung (Brutto) wie gewohnt über 8 Jahre vornehmen. Beim ersten und letzten Jahr muss ich den Monat für den Kauf anteilig berücksichtigen.

Ich hoffe jetzt mal das alles geschriebene soweit korrekt ist.

@wfwbinder: Danke für eine Hilfe!

wfwbinder  11.10.2018, 12:03
@Rain88

Die Auskunft des Finanzamtes passt. Ist das, was ich schrieb mit anderen Worten.

Rain88 
Beitragsersteller
 12.10.2018, 14:53
@wfwbinder

Hallo, noch eine kleine Ergänzungsfrage.

Kann ich den Schlepper kaufen und zu mir nach DE liefern lassen ohne das ich die Ust-Id habe?

Die Zulassung würde ich dann noch bis zum erhalt der USt-Id. verschieben?

Hintergrund ist, der Händler möchte den Schlepper nicht so lange bei sich stehen lassen und ich könnte auf meinem Betriebsgelände schon eine Verladung damit durchführen!

wfwbinder  12.10.2018, 15:32
@Rain88

Davon rate ich ab. Dein Steuerberater hat die USt-ID allerdings wenn er will sofort. Jedenfalls klappt so etwas bei uns, unsere Mitarbeiterin bekommt das praktisch immer gleich.