Rücktritt Übernahme Einbauküche?
Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich ziehe um und sollte die EBK der Vormieterin übernehmen. Das war mündlich bei der Besichtigung abgemacht (Vermieter war leider nicht anwesend). Sonst wurde es in den Chatverläufen der Immobilienplattform/WhatsApp auch nochmal besprochen, allerdings nicht genau mit Preis, aber die Zustimmung der Übernahme generell.
Nun hat die Vormieterin eine Woche vor der Wohnungsübergabe angerufen, dass sie nun die Küche doch mitnehmen will.
Meine Frage also: ist das überhaupt rechtens, dass sie mir noch absagt? Sind die Chatverläufe genug um als Kaufvertrag geltend gemacht zu werden?
Danke im Voraus!
4 Antworten
Ein Kaufvertrag erfordert eine Einigung, zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Dazu gehört und ist auch wesentlicher Bestandteil: DER PREIS
Habt ihr diesen noch nicht verhandelt, gibt es keine Einigung. Also besteht aktuell KEIN Kaufvertrag.
Ein Kaufvertrag verpflichtet zur Übergabe einer bestimmten Sache und zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Ist kein Kaufpreis vereinbart, gibt es auch keinen rechtswirksamen Kaufvertrag. Das war also eher eine Absichtserklärung… Daraus lässt sich kein Rechtsanspruch herleiten. Aber ohne den genauen Chatverlauf zu kennen, lässt sich das nur schwer beurteilen.
Ohne nachweisbare Vereinbarung auf den Kaufpreis gibt es keinen wirksamen Vertrag.
Und im Übrigen: Was würde Dir denn ein wirksamer Vertrag bringen? Der Vormieter nimmt die Küche doch mit. Bis eine Herausgabeklage Zug-um-Zug gegen Kaufpreiszahlung in erster Instanz erledigt ist vergeht fast ein Jahr, ein Jahr ohne Küche in Deiner Wohnung!
Schadensersatz könnte nur darauf gehen, dass eine gleichwertige Ersatzküche angeschafft wird, eine gebrauchte nämlich. Ebay ist voll mit solchen Angeboten. Allenfalls die Transport- und Montagekosten könnte man geltend machen.
Ohne Kenntnis der Chatverläufe lässt sich das nicht einschätzen. Wurde denn zumindest mündlich ein Preis vereinbart?
Normalerweise ist ja eher der Altmieter daran interessiert, die EBK loszuwerden und nicht andersherum. Insofern ist die Fallkonstellation etwas ungewöhnlich.
Letzten Endes ist auch die Frage: Möchtest du wegen einer gebrauchten EBK wirklich vor Gericht?
Grundsätzlich dürfte hier vermutlich ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen sein. Aber du wirst den Altmieter kaum daran hindern können, die EBK auszubauen. Und eine Klage auf Schadensersatz würde ich ohne schriftlichen Kaufvertrag auch eher sein lassen.
Du kannst aber natürlich versuchen, beim Altmieter mit einer möglichen Schadensersatzklage Druck zu machen und ihn zur Zahlung einer Entschädigung zu bewegen.
Ja mündlich wurde ein Preis vereinbart, aber leider ohne Zeugen. Und nein, ich bin nicht scharf darauf, aber ne Woche vorher damit zu kommen, sodass ich mich jetzt hetzen kann ne Küche zu finden die vielleicht in 2 Monaten geliefert werden kann ist einfach eine sch… Aktion