Grafikkarte in EÜR / abschreiben?

1 Antwort

Grundsatz: Erhöhung des Restbuchwerts um die Anschaffungskosten der neuen Grafikkarte und gleichzeitig Ausbuchung des anteiligen Restwertes für die alte Grafikkarte. Der Aufwand wird über die (Rest-)Abschreibungsdauer berücksichtigt.

Praxis: Der anteilige Restwert ist meist nicht ermittelbar, da die Anschaffungskosten der einzelnen Bestandteile meist nicht (mehr) bekannt sind. Da eine Grafikkarte nicht selbständig nutzbar ist, erfolgt ein Abzug über Reparaturaufwand.

Siehe auch:
https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/austausch-einzelner-teile-und-nachruesten-eines-pcs_186_343750.html

Da Sie den PC selbst gebaut haben, könnten Ihnen natürlich noch die einzelnen Kosten bekannt sein.