Grafikkarte in EÜR / abschreiben?
Moin, habe ein normales Gewerbe und muss eine simple EÜR fürs Finanzamt machen. Habe aus vorhandenen, privaten, Computerteilen, einen Büro PC zusammenschraubt und diesen der Firma gegeben. Mein privater PC bleibt davon unberührt. Jetzt benötige ich eine neue, leistungsstarke Grafikkarte, um zu arbeiten. Wenn ich jetzt eine Grafikkarte für 500€ aufwärts kaufe (Preisgestaltung hin oder her, muss leider sein), kann ich diese dann einfach einreichen oder muss ich die nach AfA-Tabelle über mehrere Jahre abschreiben? Ich meine mich zu erinnern, dass man solche kleinen Teile, einfach absetzen kann. Aber ich denke da geht es eher um ne Grafikkarte für max. 120€ und nicht für solch eine Grafikkarte im Wert von 500 - 800€.
Grüße
1 Antwort
Grundsatz: Erhöhung des Restbuchwerts um die Anschaffungskosten der neuen Grafikkarte und gleichzeitig Ausbuchung des anteiligen Restwertes für die alte Grafikkarte. Der Aufwand wird über die (Rest-)Abschreibungsdauer berücksichtigt.
Praxis: Der anteilige Restwert ist meist nicht ermittelbar, da die Anschaffungskosten der einzelnen Bestandteile meist nicht (mehr) bekannt sind. Da eine Grafikkarte nicht selbständig nutzbar ist, erfolgt ein Abzug über Reparaturaufwand.
Da Sie den PC selbst gebaut haben, könnten Ihnen natürlich noch die einzelnen Kosten bekannt sein.