GWG nach Abschreibung verkaufen (Laptop)?

2 Antworten

Kosten:

Die Kosten für einen Laptop können als Werbungskosten angesetzt werden, wobei je nach Betrag die sofortige Abschreibung (im Jahr der Anschaffung) bzw. die Abschreibung über drei Jahre in Frage kommt. Ein Gerät für arbeitsbezogene Kosten von 200 EUR kannst Du sofort abschreiben. Ein Super-Duper-Laptop mit 2.000 EUR anteilig arbeitsbezogenen Kosten müsste über die drei Jahre laufen. Diese Vorgehensweise betrifft jedoch nur die Frage, wie die Kosten steuerlich zum Ansatz gebracht werden. Verkaufst Du ein Gerät vor Ende der Abschreibungsdauer (also beispielsweise das Super-Duper-Gerät nach einem Jahr), dann kann natürlich auch für die Zeit nach dem Verkauf keine AfA geltend gemacht werden. Das Gerät ist aus dem Inventar auszubuchen. Wann Du verkaufst, ist Dir überlassen.

Einnahmen:

Die Einnahmen aus einem Verkauf sind Einkünfte und fallen unter private Veräußerungsgeschäfte (wenn ein harmloser Angestellter dies durchführt, nicht im Rahmen eines Gewerbes/Freiberufs). §23 Abs. 1 Nr. 2 gibt hier Aufschluß: die Veräußerung privater Gebrauchsgegenstände ist nicht zu besteuern. Wenn Du also nicht ständig Laptops kaufst und verkaufst, dann wäre der Erlös aus der Veräußerung eines Gegenstands des täglichen Gebrauchs tatsächlich steuerlich nicht relevant. Wenn das als Gewerbetreibender/Freiberufler passiert, dann müsstest Du den entsprechenden Erlös als Betriebseinnahme verbuchen.

Ab wann darf es überhaupt verkauft werden?

Das schreibt dir niemand vor. Weder Afa noch tatsächliche Nutzungsdauer haben etwas damit zu tun.

Die Abschreibungen sind Werbungskosten und genau da in der Anlage N auch zu erklären.


bobei 
Beitragsersteller
 11.03.2021, 21:18

Nehmen wir mal an, dass ich das Notebook jetzt verkaufen möchte (sofort abgeschrieben und 1 Jahr genutzt). Muss ich dafür eine Rechnung schreiben und das dann in der Steuererklärung angeben oder ist das als Privatperson nicht nötig? Blicke da gerade gar nicht recht durch und will keinen Fehler machen.