https://www.mietrecht.com/fristlose-kuendigung-garage/

Persönlich mit ihm reden. Einfach deinen Wagen vor der Garage stellen mit einem Schild: "Herr XY, bitte bei mir melden."

Oder gleich kündigen, neu vermieten und Schloss wechseln.

Auch würde ich die Schlüsseldienste in der näheren Umgebung informieren, dass dies deine Garage ist.

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Aus dem Internet:

Wer eine Tätigkeit dauerhaft und mit Gewinnabsicht durchführt, der braucht ein Gewerbe (Paragraf 15 Absatz 2 Einkommensteuergesetz). Für den Verkauf von Reselling Produkten solltest du also unbedingt ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung bei den zuständigen Behörden ist sogar recht unkompliziert – wir zeigen dir in diesem Beitrag wie du ein Kleingewerbe anmeldest.

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Da du erst 15 bist, haben deine Eltern auch noch ein Wörtchen mitzureden.

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1.) 15.8. = Julilohn * 15.9. = Augustlohn

oder

2.) 15.9. = Juli + Augustlohn, aber dann zum 15.8. eine Abschlagszahlung.

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Das Reinflattern von Rechnungen hat keine Auswirkung auf deinen Kontostand, nur Überweisungen und Lastschriften.

1.) Bestimmte Lastschriften werden nicht ausgeführt. Damit fallen zusätzliche Kosten für dich an.

2.) Die Lastschriften werden ausgeführt, aber zum Teil mit dem Hinweis "geduldete Überziehung". Hier wird ein noch höherer Zinssatz fällig.

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Als ehemaliger Nachtschichtler an einer Tankstelle:

Mit Auffüllen von Ware hatte die Nachtschicht grundsätzlich nichts zu tun, dies war Arbeit der Tages- und der Spätschicht, die zudem mit mindestens zwei Mitarbeitern besetzt war. Dafür durften wir jede Nacht ein Regal reinigen.

Wenn's auf WC ging, habe ich die Tür und die Zapfsäulen gesperrt.

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Wer wäre nach Einstellung der Leistungen durch die Agentur für Arbeit dann zur Zahlung verpflichtet (gewesen)?

Die Krankenkasse? Das Sozialamt?

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Commerzbank: Die Buchung wird sofort als erledigt angezeigt. Der Kontostand ist entsprechend verringert, obwohl die eigentliche Buchung erst werktags ausgeführt wird.

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Diese Nutzungsänderung ist nicht baugenehmigungspflichtig. Auch ist die Bauaufsicht dafür nicht zuständig. Auch ein Architekt spielt keine Rolle.

Zuständig ist schlicht das Ordnungsamt deines Dorfes, wo die entsprechende Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung erfolgt.

Es erfolgt evtl. eine Begehung.

Kriterien: Kundenparkplätze. Einer reicht, wenn du sagt, dass immer nur ein Kunde bedient wird und zwischen den Kunden mindestens 15 Minuten Zeit offen bleibt, so daß Kunden sich nicht begegnen. Beleuchtung. Fluchtwegsbeschilderung. Notausgangsbeschilderung. Schilder mindestens selbstleuchtend.

Dieses Gewerbe ist auch in einem reinen Wohngebiet zulässig.

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Die Bezuschussung durch das Sozialamt dürfte gekürzt werden.

Ein Auszug wird normalerweise nicht gefordert.

Aber wie es im Leben nun mal so ist. Es gibt auch in den Sozialämtern Mitarbeiter, die dort eigentlich nichts zu suchen haben.

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Es ist noch nichts unterschreiben. Somit keine Kosten fällig.

Soll der Vermieter sich für einen der anderen 1.237 Interessenten entscheiden.

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Ich versuche es mal so:

Der Minijob ist separat zu sehen und nicht in Verbindung mit der Dozententätigkeit.

Wenn die Dozententätigkeit steuerpflichtig ist, dann ist diese auch sozialversicherungspflichtig.

Hinsichtlich des Wortes "Übungsleiterbetrag" kenn ich mich allerdings nicht aus.

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Die Gehaltsabrechnung für den Monat August erfolgt Anfang September.

Somit dürfte Steuerklasse 6 vermieden werden.

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Da dürfte schon mehr als nur eine kostenlose Anmeldung gewesen sein.

Gab es seitens Seitensprünge.de oder dir irgendwelche Aktivitäten?

Unabhängig davon, google mal: culpa Mahnung

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Da gibt es so viele Möglichkeiten:

Wenn ein Stundenkonto vorhanden, dann werden davon Stunden abgezogen.

Wenn die Mindeststundenzahl erreicht worden ist, dann hast du diese Woche frei.

Wenn die Mindeststundenzahl nicht erreicht worden ist, dann

... muss die Firma wie von Privatier59 bereits geschrieben, dir dennoch Lohn zahlen.

... kann die Firma dich nicht zwingen Urlaub zu nehmen.

Vor 40 Jahren war ich in der gleichen Situation. Ich durfte dann bei normaler Bezahlung eine Woche den Gabelstaplerschein machen.

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Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?

Hallo liebe Community 😊

Ich habe gerade begonnen, in Teilzeit zu arbeiten (min. 20,04 Std. die Woche mit 1.102,5€ Brutto im Monat; Überstunden werden alle drei Monate ausgezahlt) und möchte nebenbei einer bzw. zwei weiteren Tätigkeiten nachgehen:

1. Als Honorarkraft an einer VHS: 1,5 - 4,5 Std. in der Woche bei 26,4€ Bruttostundenlohn

Und 2. an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.

Da ich gerade frisch aus dem Studium komme, habe ich leider keinerlei Erfahrung mit der Versteuerung und daher folgende Fragen (ich bin ledig; Steuerklasse 1):

1. Ist es in meinem Fall sinnvoller, mich als Minijobberin anstellen zu lassen oder wären meine Einnahmen unter den Freibeträgen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc, sodass es sich lohnen würde, als Freelancerin zu arbeiten?

2. Wird mein Einkommen aus dem Teilzeitjob mit meinem Einkommen als Honorarkraft/Freelancerin/Minijobberin zusammengerechnet oder werden beide Einnahmequellen (Teilzeitjob und nebenberufliche Tätigkeit) separat betrachtet?

3. Was müsste ich an Steuerausgaben einkalkulieren? (Die ich zur Seite packen müsste)

4. Gibts es noch etwas zu beachten? (Dass ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss, weiß ich. Und, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss mit der Anlage S. Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren muss und, dass ich vermutlich in der Rentenversicherung mehrfach versicherungspflichtig werde als ,, selbstständige Lehrerin" worunter meine Tätigkeit in der Sprachenschule und der VHS wahrscheinlich fällt).

Ich danke euch sehr für eure Antworten und freue mich über jeden Hinweis, da ich Angst habe, etwas von Beginn an grundlegend falsch zu machen 🙈

Liebe Grüße,

Rosi

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Ich empfehle den Minijob, da es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt. Unabhängig davon wäre eine Selbständigkeit in dieser Größenordnung komplett sozialversicherungsfrei, da der Hauptverdienst höher liegt.

Zudem lohnt sich der ganze Aufwand einer Selbständigkeit nicht. Die erhöhten Einnahmen von jährlich etwas über 100,- Euro gehen zum Teil an das Finanzamt.

Gewerbesteuer wird nicht fällig.

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