2 Eigentümer 1 Vermieter?

3 Antworten

Mit Einverständnis deiner Freundin, dann bist du der Verwalter der Wohnung und kannst alles allein Regeln. Am besten ihr mach das kurz schriftlich.


meni56 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 15:50

D.h. wenn meine Frau damit einverstanden ist und das dann auch schriftlich fixiert ist, dann sollte das möglich sein und auch rechtsicher.....

Answer123  10.01.2021, 22:56
@meni56

Möglich ja, rechtssicher nur wenn du durch deine Frau ausreichend bevollmächtigt bist und hinsichtlich ihres Anteils an der Wohnung auch als ihr Bevollmächtigter auftrittst. Das sind dann die schönen Verträge, die du zwei mal nebeneinander unterschreiben musst. Einmal für die selbst, und einmal als Bevollmächtigter deiner Frau.

Und aus den Rechten und ganz besonders den Pflichten des Mietverhältnisses bekommst du sie im Außenverhältnis auch nicht heraus. Du kannst lediglich mit deiner Frau vertraglich vereinbaren, dass du ihr etwaige Schäden und Nachteile erstattest. Das braucht aber beispielsweise nicht zwingend den Mieter zu interessieren.

Alarm67  10.01.2021, 12:41

Welche "Freundin"??

Ich meine rauszulesen, dass der Fragesteller verheiratet ist 😜😁😎

Nein. Vermieten kann nur der Eigentümer und die Früchte der Vermietung kommt den Eigentümern zugute.

In einer GbR kann man die Mitgesellschafter nicht von Rechten, Pflichten, Haftungen und Erfolgen der Vermietung entbinden.

Natürlich kann man vereinbaren, dass einer der Gesellschaft die GbR vertritt - aber das ist etwas anderes als die rechtliche Zuordnung der Ergebnisse der Vermietung zu den Gesellschaftern.

Vermieten kann man alles, auch ein Gartengrundstück auf dem Mond.

Das Problem besteht dann aber bei der Erfüllung.

Solange die Ehefrau stillhält ist das alles kein Problem. Wehe aber, sie wehrt sich dagegen. Dann bekommst Du als Vermieter ein Problem weil Du eine Sache vermietet hast über die Du allein nicht verfügen darfst.