Glückwunsch zur Identitätsfeststellung.
Gestern noch Mensch - heute schon Schule.
Glückwunsch zur Identitätsfeststellung.
Gestern noch Mensch - heute schon Schule.
Was ist das denn?
Vielleicht kannst du ja erst einmal erklären, was ein
Lohnsteuerausgleich
sein soll?
Und was das für ein Konto ist, das du hier zeigst?
In Deutschland ist der Gewinn steuerfrei, wenn das Grundstück
Wie UK das macht, weiß ich nicht. Nach DBA hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Wenn UK besteuert, dann wohl nur über den Progressionsvorbehalt.
Ja, kann jemand.
Wie ist denn der Sachverhalt und für welche Seite soll gebucht werden?
Steuerklasse I mit Freibetrag 400.000,00 Euro.
Aber die ist ja ohnehin automatisch, siehe § 15 Erbschaftsteuergesetz.
Ich kenne mich mit diesen ganzen Wald- und Wiesen-Buchhaltungsprogrammen nicht aus, weil ich mit DATEV arbeite und dort mehrere hundert Buchführungen habe.
Aber du musst nach dem Begriff "mandantenfähig" suchen. Ich hab das hier für dich mal getan:
https://fckaf.de/Aht
Ich habe bereits deutschen Erbschaftsteuerbescheid, daß ich keine Steuer in Deutschland zahlen muß.
Natürlich nicht. Als Kind hast du einen Freibetrag von 400.000 Euro, das wird das Erbe nicht hergegeben haben.
Wo gebe ich den Erlös für den Verkauf in der Einkommensteuererklärung ein?
Nirgends, wenn das Haus schon länger als 10 Jahre im Familienbesitz war.
Kann ich in der Ukraine bezahlten Steuer in der Einkommensteuererklärung geltend machen und evtl. eine Ermäßigung bekommen?
Neenee, bezahl du mal deine Steuern alleine, die Gesellschaft gibt dir hier nichts dazu, denn
Kommt drauf an, von wem das Honorar gezahlt wurde.
War es der Arbeitgeber, ist es Arbeitslohn--> Anlage N.
War es jemand anders, sind es sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 --> Anlage SO
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind es mangels Nachhaltigkeit nicht.
5 min, wenn du beim BZSt anrufst.
Ansonsten rund eine Woche.
Vielleicht kennt sich ja einer von euch damit aus?
und
Hat jemand Erfahrung,
Natürlich kennt sich jemand aus und natürlich hat jemand Erfahrung. Das ergibt sich bereits logisch aus der Tatsache, dass es diese Anlage gibt. Die wird ja von "jemandem" entwickelt und entsteht nicht von allein.
Aber zum Thema:
Du hast nichts ins Anlagevermögen aufzunehmen und kannst daher die Anlage weglassen.
Zumindest damals™ ging das noch.
Ich habe zunächst Werkzeugmacher gelernt, dann Bankkaufmann und nun bin ich seit murmelmurmel Jahren Steuerberater.
ich war bei insgesamt 2 Steuerberatern und habe unterschiedliche Antworten
Mindestens einer war kein Steuerberater oder er hat seinen Schein am Automaten gezogen.
Denn ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz:
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die .... im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Das Jahr der Veräußerung ist 2023, die beiden vorangegangenen sind 2022 und 2021.
"Im Jahr" liegen für gewöhnlich alle Tage zwischen 1. Januar und 31. Dezember. Ein Bezug am 31. Dezember 2021 und ein Auszug am 1. Januar 2023 würde also genügen.
Also hast du ein Darlehen bekommen.
Hast du denn das Darlehen als Einnahme versteuert, als du es bekommen hast?
Das hat aber alles nichts mit einem Lohnsteuerjahresausgleich zu tun.
Den macht der Arbeitgeber normalerweise mit dem Novemberlauf.
Wenn das Testament das hergibt.
Du hast also Umsatzsteuervorauszahlungen hinterzogen.
Allerdings kann man da wieder rauskommen. Wenn man erklärt, dass man am Anfang des Jahres 2020 davon ausgegangen ist, nicht mehr Umsätze als 22.000,00 Euro erwartet zu haben, ist man Kleinunternehmer und der Aspekt der Hinterziehung entfällt.
Bleibt allerdings offen, ob du Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast. Falls ja, wird es schwierig.
Allerdings bis du in 2021 keinesfalls Kleinunternehmer und damit zur monatlichen Abgabe der UStVA verpflichtet.
Alle anderen Steuerarten sind nicht so dringend, da ist ja noch Zeit für die Abgabe.
Klar kann das jemand, da bin ich sicher.
Falls du so einen gefunden hast, sag Bescheid. Ich will auch.