Darf der Vermieter Küche und Bad regelmäßig kontrollieren?
Hallo, ich habe einen Mietvertrag für 3 Monate für ein Zimmer in einer WG abgeschlossen. Im Mietvertrag steht, dass die Allgemeinräume (Küche, Bad, Flur) nur zur Mitbenutzung sind und der Vermieter diese regelmäßig betreten darf. Der Vermieter hat seine eigene Wohnung im Erdgeschoss und kommt regelmäßig (mehrmals in der Woche) in unsere WG, die sich im 2. Stock befindet, um den Zustand zu kontrollieren. Meine Frage ist nun, ob so ein Mietvertrag in dem steht, dass der Vermieter die Allgemeinräume der WG betreten darf wann er will, rechtens ist?
4 Antworten
Meine Frage ist nun, ob so ein Mietvertrag in dem steht, dass der Vermieter die Allgemeinräume der WG betreten darf wann er will, rechtens ist?
Der Mietvetrag selbst ist rechtens, die betreffende Klausel ist nichtig.
Einfache Möglichkeit diese Kontrollbesuche zu beenden - die Mitglieder der WG setzen einen neuen Schließzylinder ins Schloss.
Grundsätzlich hat ein Vermieter keinen Anspruch darauf einen Schlüssel für eine vermietete Wohnung zurückzuhalten.
Hallo, ich habe einen Mietvertrag für 3 Monate für ein Zimmer in einer WG abgeschlossen.
Mit wem? Dem Hauptvermieter aus des EG oder einem der Mieter der WG als "Untermieter"?
Meine Frage ist nun, ob so ein Mietvertrag in dem steht, dass der Vermieter die Allgemeinräume der WG betreten darf wann er will, rechtens ist?
Ja, soweit dir nur ein bestimmtes Zimmer vermietete wurde, besteht dein Hausrecht nur darüber.
das ist Hausfriedensbruch..neues schloss rein...altes schloss nach dem auszug wieder reinsetzen, ist bestandteil der Wohnung, nicht wegschmeissen...
Man muss den Vermieter erst wieder reinlassen, wenn man auszieht.. und ohne vorherige Anmeldung schonmal garnicht...wenn ihr ihn trotzdem reinlässt, ist das Eure persönliche Sachen, wenn was fehlt ... auch...
das müsst ihr selber wissen, wie gut euer Verhältnis zu dem ist...
aber müssen müsst ihr garnix, nichtmal wenn gefahr im verzuge ist, das darf nur die Feuerwehr bzw Polizei...
so eine klausel ist nichtig...laut Mieterbund....
Ich würde sagen, es kommt drauf an, ob die WG die Wohnung komplett von ihm gemietet hat (dann darf er nicht), oder ob der Vermieter immer nur einzelne Zimmer an einzelne Personen vermietet und das ganze als WG bezeichnet (dann darf er).