Maklerfirma und Eigentümer haben den gleichen Geschäftsführer. Provision rechtens?

3 Antworten

Anders als bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen fehlt eine eindeutige gesetzliche Regelung. Folge ist, daß man im Zweifelsfalle erst nach mehrjährigem Rechtsstreit weiß, was nun Recht ist und was nicht.

Sofern man keine ausdrückliche Einigung über den Verzicht auf die Provision erreichen kann sollte man besser von dem Kauf Abstand nehmen.


Bewohner 
Beitragsersteller
 03.03.2017, 11:09

Danke für die Antwort. Wir haben also keine richtige Möglichkeit, uns dagegen zu wehren, wenn wir das Grundstück wollen...


baufinord  03.03.2017, 09:35

Vorsicht bei Artikeln auf "Focus-Online"...die Artikel sind teilweise mehrere Jahre alt und können durch aktuellere Rechtsprechung längst überholt sein...Focus-Online recycelt auch gerne alte Beiträge ("Alter Kram mit neuem Datum")....

GoaSkin  03.03.2017, 00:15

Wobei ich mich eh frage, was diese Masche bringen soll. Wenn ihm das Grundstück ohne seine Makler-Einnahmen beim Verkauf zu billig ist, dann soll er es halt zu einem teureren Endpreis anbieten.

Bewohner 
Beitragsersteller
 03.03.2017, 11:12
@GoaSkin

Es ist eben ein Immobilienhai. Wenn es eine rechtliche Grauzone geben sollte, dann wird die ausgenutzt. So sieht es ja auf den ersten Blick billiger aus (was es bei 285€/qm ja trotzdem nicht ist...)

Stinkt zwar zum Himmel, aber Makler und Verkäufer sind zwei verschiedene Unternehmen und der Geschäftsführer offiziell nur Angestellter. Dass ein vom Verkäufer bestellter Makler im Sinne seines Auftraggeber handelt ist auch selbstverständlich.

Die Provisionsforderung dürfte rechtmäßig sein