Ehemann als Hausmeister bei Hausvermietung steuerlich absetzbar, wenn beide Eigentümer sind?
Wir wollen das Haus, das uns gemeinsam gehört, vermieten. Ist es möglich, dass nur ich allein den Mietvertrag unterschreibe, damit ich meinen Mann als Hausmeister einstellen und die Lohnkosten u-s-w von den Steuern absetzen kann? Oder ist das ausgeschlossen, weil das Haus uns beiden gehört?
2 Antworten
Ist es möglich, dass nur ich allein den Mietvertrag unterschreibe
Ja: Vermieter ist derjenige, der laut Mietvertrag das Mietobjekt vermietet. Der Miteigentmümer muss nicht gleichzeitig auch Vermieter des Objektes sein oder umgekehrt :-)
damit ich meinen Mann als Hausmeister einstellen und die Lohnkosten u-s-w von den Steuern absetzen kann?
Nein: Bei der Verwaltung eines Mietobjekts ist vom Vermieter das so genannte „Wirtschaftlichkeitsgebot“ zu beachten. Demnach wage ich zu bezweifeln, dass für orignäre und ausschliesslich ansetzbare stundenweise Tätigkeiten eines HM in einem Objekt mittlerer Größe wie Glübirne wechseln, Tür ölen, Räumen und Streuen im Winter, Kehren und Reinigen von Bürgersteigen und Außenanlagen, die Bedienung, Überwachung und Pflege haustechnischer Anlagen sowie das Bereitstellen der Mülltonnen selbst ein Teilzeit-Hausmeister angestellt werden müsste. Selbst wenn er einmal wöchentlich das Treopenhaus wischt, dürfte der gut und gerne 3/4 der bezahlten Arbeitszeit Däumchen drehen :-O
G imager761
Nein, welchen ertragsmindernden Aufwand der Mieteinkünfte stellen denn diese Handreichungen dar?
Du kannst den Mietvertrag allein unterschreiben. Damit er gültig ist, muss Dein Mann Dir eine Vollmacht erteilen.
Vielen Dank für die Antwort. Wenn die Mieter Hilfestellung z.B. beim Wäsche waschen brauchen würden und der Zeitumfang der Tätigkeiten 3 Stunden am Tag von Montag bis Samstag wäre, würde das vom Finanzamt akzeptiert?