Zwei Eigentümer einer Wohnung, kann nur einer vermieten?

3 Antworten

Meine Mutter ist in Rente und macht keine Steuererklärung mehr.

Dazu ist sie aber verpflichtet.

Kann ich einen Mietvertrag machen und die Miete allein einnehmen ?

Mit Zustimmung Deiner Mutter können Mietvertrag und daraus resultierende Einnahmen auch alleine auf Deinen Namen laufen.


Katia857 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 09:55

Und ich muss beim Finanzamt vorher nichts einreichen, mitteilen oder sonstiges?
ich mache den Mietvertrag auf meinen Namen, kassiere die Miete und bei der Steuererklärung führe ich auch die Steuern ab.
natürlich mit Zustimmung meiner Mutter!

wilees  14.07.2020, 19:02
@Katia857
Und ich muss beim Finanzamt vorher nichts einreichen, mitteilen oder sonstiges?

Nein

nur wer von Euch beiden steht sich denn steuertechnisch "besser" - Deine Mutter kann Dir Ihren MietAnteil überlassen oder umgekehrt.

Meiner Mutter und mir gehört eine Wohnung je zu 1/2. Meine Mutter ist in Rente und macht keine Steuererklärung mehr.

Muss sie keine mehr abgeben, wegen einer geringen Rente oder "verweigert" sie das - das kann irgendwann zum Boomerang werden.

https://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/privatpersonen/496-est-verjaehrung

Schaue einmal unter Punkt 5.

Deine Mutter und Du, Ihr seid eine GbR und müsst im Nachhinein eine Erklärung zur "gesonderten und einheitlichen Feststellung" abgeben. Dazu habe ich gelesen, dass üblicherweise die Einkünfte gemäss Eigentumsanteilen verteilt werden.

Das wollt Ihr nicht, und ob das geht, weiss ich leider auch nicht. Weitere Fragen wären ja, wie die Abschreibung verteilt wird, wer für Instandhaltungen aufkommt etc. Das müsste man vertraglich festlegen. Wenn Deine Mutter nur eine geringe Rente erhält, Du aber mittleres Einkommen, wäre die Steuerlast evtl. auch geringer, wenn sich der Gewinn auf beide verteilt. Jedenfalls solltet Ihr Euch vorher schlau machen.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vorsteuerberichtigung-kleinunternehmer-3-berichtigung-der-vorsteuer-bei-kleinunternehmern-bei-wechsel-zur-regelbesteuerung_idesk_PI20354_HI3565496.html&ved=2ahUKEwi0xYjXwMjqAhXC66QKHVsGD78QFjADegQIBRAC&usg=AOvVaw0rqic19JhHrCA3N3vfB4j8

Da ihr beide Eigentümer seid, kann keiner ohne den anderen irgendetwas unternehmen, es sei denn es wird eine Teilungsversteigerung von einem der beiden Besitzer verlangt. Daß hier in der Regel alle Eigentümer Verluste einfahren sollte dies als Druckmittel gegenüber Deiner Mutter ausreichen etwas Bewegung in die festgefahrene Situation zu bringen. Du kannst ja dann Dein Modell der Kostenaufteilung versuchen durchzusetzen.