Paypal Lastschrift widersprechen, ist das möglich?

Hallo,

kurze schilderung:

Habe auf eBay etwas gekauft und direkt storniert weil es (falsche Angabe vom Verkäufer) nicht das passende Teil für mein Auto war.

Verkäufer hat kauf abbruch zugestimmt und mir mein Geld auf PayPal zurückerstattet.

So jetzt wird morgen von meinem Konto 349,90€ abgebucht, die ich dringend Brauche um mir die richtigen Teile für mein Auto ( was in der Werkstatt steht ) zu kaufen.

Laut Paypal kann ich die rückerstattung erst am Freitag nächste Woche haben, da der Status noch offen ist. Kein Plan was die mit dem Geld machen.

Ich habe denen schon Angeboten das ich der Lastschrift widerspreche & die einfach die Rückzahlung vom Verkäufer nehmen sollen ( ist ja Plausibel weil beides die selben Summen sind und beide Beträge auf dem Konto von PayPal sind.

Das lehnte Paypal ab mit der Begründung "wir können nicht auf Rückzahlungen zugreifen" was ich nicht denke ! Natürlich können die auf ihr Geld zugreifen, schließlich ist ja die Rückzahlung auf dem PayPal Konto hinterlegt, bloß ist sie für mich nicht anfassbar bis die "geprüft" haben.

Was meint ihr, soll ich einfach meiner Bank morgen nach dem PayPal abbucht sagen das die der Lastschrift widersprechen sollen, und mein Geld zurück aufs Konto buchen sollen?

Kann ich dadurch ärger bekommen?

Schließlich beklaue ich ja Paypal nicht, ich sorge dafür das mein Geld auf meinem Konto bleibt & die können die Rückzahlung vom Verkäufer behalten...

Danke für eure Antworten :)

Konto, Lastschrift, paypal, widerspruch, Widerruf
Ist bei einer Erbengemeinschaft ein Gemeinschaftskonto für Mieteinnahmen nötig?

Hi,

ich habe mit meiner Schwester eine vermietete Wohnung geerbt (50/50). Ich erledige die gesamte Verwaltung, meine Schwester möchte lediglich an den Einnahmen beteiligt werden. Der nächste Schritt ist für mich aktuell, Konto zu eröffnen und die Mieter zu benachrichtigen.

Da meine Schwester und ich nicht in der selben Stadt wohnen, und ich bei meiner Hausbank sehr einfach ein Vermieter- und Kautionskonto eröffnen kann, würde ich vermutlich ein/zwei neue Einzelkonten dafür eröffnen. Meine Schwester wäre damit einverstanden, dass es kein Gemeinschaftskonto wäre. Sie kriegt natürlich Einsicht und ich würde ihr dann einfach einen Dauerauftrag mit ihrem Anteil einrichten.

Unsicher bin ich mir jedoch jetzt, ob dies zu irgendwelchen Nachteilen führen kann, insbesondere steuerlich.

  • Reicht es aus, wenn meine Schwester am Ende den Kontoauszug meines Vermieter-Kontos bei der Steuererklärung anhängt? Über das Grundbuch lässt sich relativ leicht nachweisen, dass ihr 50% zustehen.
  • Zudem kann Sie soviel ich weiß auch keinen Freistellungsauftrag auf diese Einnahmen beantragt, da es mein Konto ist. Lässt sich dies per Steuererklärung dann wieder reinholen?
  • Gibt es sonst noch Vor/-Nachteile? Sonst habe ich nur von der Haftbarkeit erfahren.

Ich habe einen deutlichen höheren Steuersatz als meine Schwester, daher wäre es schon sehr von Vorteil, wenn sie ihren Anteil selbst versteuert.

Ich danke für die Unterstützung!

Konto, Steuerrecht, Gemeinschaftskonto, Mieteinnahmen
Verein zieht meinen Beitrag nicht ein

Ich bin seit mehreren Jahren Mitglied in einem kleinen berufständischen Verein. Irgendwann im letzten Jahr stellte ich fest, dass der Beitrag für 2013 noch nicht abgebucht war. Ein Anruf ergab, dass das nicht geklappt hatte, weil ich meine neue Bankverbindung nicht mitgeteilt hatte. Dass sich nach dem fehlgeschlagenen Abruf niemand bei mir gemeldet hat, fand ich zwar komisch, aber naja.

Jedenfalls habe ich ihnen per EMail meine neuen Bankdaten geschickt und auch eine Bestätigung erhalten, dass die Daten nunmehr im System seinen und der Beitrag alsbald eingezogen werden würde.

Als ich vor einigen Monaten die Unterlagen für meinen Steuerberater aufbereitet habe, fiel mir auf, dass ich den Beitrag für 2013 immer noch nicht gezahlt hatte. Ein Anruf ergab, das die Kontodaten richt erfasst waren, man bat mich aber wegen SEPA noch mal ein entsprechendes Formular auszufüllen, was ich tat. Nach ca. einem Monat habe ich noch mal nachgefragt, das Formular sei da und man würde nunmehr den Beitrag einziehen.

Heute, etwa drei Monate später ist immer noch nichts passiert - ich habe weder für 2013 noch für 2014 den Beitrag gezahlt. Die Zeitschrift des Verein kommt bei mir ebenso regelmäßig an, wie die Einladungen zu diversen Tagungen. Auch die (eigentlich kostenpflichtigen) Zugänge zu diversen Onlineseiten funktionieren einwandfrei.

Ich hatte auch angeboten, den Beitrag zu überweisen, aber da man mir grundsätzlich keine Rechnungen ausstellen wollte, habe ich davon abgesehen, weil die Zahlung über mein Geschäftskonto läuft. Der Beitrag ist gering, ich kann das aussitzen und dann vier oder fünf Jahresbeiträge auf einmal zahlen ohne an den Rand des Ruins zu geraten, aber irgendwie sollten die ihr Forderungsmanagement mal optimieren.

Frage: muss ich hier irgendetwas tun? Ich habe anno Krug in meiner Ausbildung mal gelernt, dass wenn man einen Abrufauftrag erteilt hat, der Beitrag immer als bezahlt gilt. Und irgendjemandem hinterher zu laufen, der mein Geld offenbar nicht will, ist mir dann doch zu blöde. Mahnungen sind bisher jedenfalls auch Fehlanzeige.

Beiträge, Konto, Lastschrift, Verein

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