Muss man für ein gemeinsames Konto einen gemeinsamen Wohnsitz haben?
Hallo, ich würde gerne mit meiner Schwester (beide Rentner) ein gemeinsames Konto einrichten, da es uns gewisse Tätigkeiten erleichtern würde. Allerdings wohnen wir nicht zusammen? Ist dies notwendig für ein gemeinsames Konto?
1 Antwort
Man muss für ein gemeinsames Konto keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Die Rechtsform der Kontoinhaber ist dann jedoch anders und Du kannst z.B. keine Freistellungsaufträge einrichten. Weiterhin kann bei größeren Geldeingängen auch Schenkungsverdacht aufkommen. Vorsicht also!