Minderjähriger wird Volljährig, was passiert mit der Bankvollmacht?
Wenn jemand vor seinem 18. Geburtstag ein Konto hatte, welches für eine andere Person mittels Vollmacht zugänglich war. Erlischt diese Vollmacht dann mit der Volljährigkeit? Die Begründung für die Vollmacht war, dass die erste Person noch nicht volljährig sei. Aber dieses Kriterium ist ja nicht mehr gegeben. Muss man sich aktiv an die Bank wenden oder müssen die ab sofort die Vollmacht als ungültig ansehen?
3 Antworten
Bei Minderjährigen (also unter 18 Jahre) haben die Erziehungsberechtigten - in der Regel Mutter und Vater - auf dem Konto Einzelvollmacht.
Diese Einzelvollmacht erlischt mit der Volljährigkeit - zugriffsberechtigt ist dann nur noch der 18-jährige Kontoinhaber. Dieser kann dann beliebig viele Kontovollmachten vergeben - und diese auch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen!
Geht es hier um die Vollmachten die Eltern für die Konten ihrer Kinder haben? Meine Kinder mussten nach dem 18.Geb. bei der Bank neue Unterschriften leisten. Eine Vollmacht z.B. für mich musste neu gemacht werden. Wurden von der Bank angeschrieben, hingehen und kümmern muß man sich schon.
Steht die Begründung mit Angabe des Geburtstags des Kontoinhabers in der Vollmacht? Dann hat sich die Vollmacht durch Zeitablauf erledigt. War die Minderjährigkeit des Kontoinhabers nur das Motiv, muß man die Vollmachtsurkunde zurück fordern.