Darf man als Bankauszubildende ein Konto bei einer anderen Bank haben?
Eine Freundin von mir macht eine Ausbildung bei einer Bank und sagt, dass sie deswegen ihr Diba-Konto auflösen muss. Kann das sein? Darf der Arbeitgeber so etwas?
3 Antworten
Ob es einem Arbeitsgerichtsprozess standhalten würde, weiss ich nciht, aber man sollte doch soviel vertrauen in seinen Arbeitgeber haben, das man dort auch kauft, oder sein Konto hat.
Davon abgesehen, bekommt man auch Mitarbeiterkonditionen.
Ausserdem, wie will man einem kunden sagen: "Kommen Sie zu uns, wir sind die Besten," wenn man selbst eine andere Überzeugung vertritt.
Was soll ich von einem VW Arbeiter halten, der einen Opel fährt (bzw. umgekehrt).
Normalerweise bietet eine Bank ihren Mitarbeitern bevorzugte Konditionen. Das sollte schon sein - konkret das Konto für Mitarbeiter sollte nichts kosten , ggf. beim Betriebsrat nachfragen. Es könnte sein, das es dazu eine Betriebsvereinbarung gibt - will sagen, alle Mitarbeiter bekommen ihr Gehalt auf ein eigenes Konto, aus dem Geschäftsfeld des Arbeitgebers.
Gibt es keine Betriebsvereinbarung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht verpflichten. Das würde vor jedem Arbeitsgericht in Deutschland festgestellt werden, Grundlage ist natürlich das Grundgesetz.
In diesem Fall würde ich die Aubildungsbeihilfe über das Konto, das der Arbeitgeber haben will, laufen lassen, das der Arbeitgeber bietet - alles andere über das bewährte Konto.
Unterm Strich dürfen keine Mehrkosten herauskommen.
Ich meine, das können Sie dir nicht vorschreiben. Es ist natürlich sinnvoll, da sie in der Regel Sonderkonditionen bekommt. Sie kann ja das Konto bei der Diba behalten, dagegen spricht ja nichts. Aber das Gehaltskonto würde ich als Azubi schon bei der Bank führen in der ich arbeite. Ich war ebenfalls Banker und habe davon profitiert. Solltest Du nach Deiner Bankausbildung bei einer anderen Bank arbeiten, dann brauchst Du Dein Gehaltskonto nicht zu verlegen.