Kontoführungsgebühre zurückverlangen?
Hallo,
ich bin seit 1 Jahr in der Ausbildung, aber schon 22.
Ich wusste das bis 21 Jahre keine Kontoführungsgebühren anfallen. So demnach zahle ich seit Juni 2008 Kontoführungsgebühren, obwohl ich seit september 2008 eine Ausbildung mache. Ich habe erst jetzt erfahren, dass man auch wenn man über 21 ist, in der Ausbildungszeit keine Kontoführungsgebühren zahlen muss.
Somit werden mir seit über 1 Jahr unberechtigterweise Kto. Gebühren berechnet!
Habe ich rechtlich Chancen die Gebühren zurückzuverlangen??
3 Antworten
Ein Girokonto ist ein Vertragsverhältnis zwischen Geldinstitut und Kunde. Wenn das Geldinstitut einem bestimmten Personenkreis Vorteile einräumt, gibt es keinen Atomatismus.Man sollte aber für die Zukunft diese Vorteile nachfragen.
Zurückverlangen kann man rechtlich in der oben geschilderten Situation nichts, aber man kann ja fragen. Vielleicht ist die Bank kulant.
Noch eine Anmerkung - ein Girokonto kann man jederzeit kündigen, ohne angabe eines Grundes. Bei der Auswahl der neuen Bank muss man wissen, es gibt auch Filialbanken die allen Kunden kostenlose Konten anbieten, und einige mit besonderen Voraussetzungen, wie die Höhe des monatlichen Geldeingangs.
In so einem Fall hilft meistens ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Bankberater. Denn kein Banker kann hellsehen und wissen, ob Du in noch in der Ausbildung bist oder nicht. Wenn Du ansonsten keine Probleme mit der Bank hast, werden die Dir hier sicherlich entgegenkommen.
Vielen Dank erstmal für euere Anworten,
die Bank hat genause argumentier wie Ihr..
Also quasi dass es meine Pflicht ist zu schauen ob Gebühren verlangt werden.. Ich habe gesagt dass das richtig ist, aber ich dachte man muss generell ab 21 Jahren kontoführungsgebühren bezahlen, und naja die bank hätte mich ja auch informieren können so wie es eigtlich üblich ist wenn man zufrieden Kunden möchte. Vor allem wenn Sie wissen , dass ich in diesem Jahr meine Schule abschließe..
Zurückerstatten können Sie mir angeblich auf keinen Fall... Blöd ist, dass ich neben meinem Konto dort noch vermögenswirksame leistungen (bausparer) und ein sparbuch habe, weil sonst hätte ich das konto gleich gekündigt..