Neue Heizung bei Eigentümergemeinschaft?

1 Antwort

Hmmmmm......

50% gehören Dir, 50% Deiner Mutter, ja was meinst Du dann wohl, welches Stimmrecht Du hast??? Schwer, echt schwer!

Und ihr müsst euch einig sein, sonst läuft da gar nichts oder Du musst den Klageweg bestreiten.


Thomas805 
Beitragsersteller
 04.09.2021, 15:55

Ohje

Also eigentlich gehört mir noch ein kleiner Teil von ihrer Wohnung, quasi 60:40, macht es da ein Unterschied?

Alarm67  04.09.2021, 16:02
@Thomas805

Wenn Du tatsächlich und nachweisbar über die Mehrheit der Miteigentumsanteile verfügst, dann ändert das viel, ja!

Für die Erneuerung/Modernisierung ist ein Mehrheitsbeschluss erforderlich, dann solltest Du das durchsetzen können, ja.