Kann ein Beschluss einer EG bzgl. einer Hecke auf Gemeinschaftseigentum wiederufen werden?
Hallo,
2013 habe ich mir auf der Eigentümerversammlung genehmigen lassen, dass ich vor unserem Fenster auf dem Gemeinschaftseigentum auf eigene Kosten eine Hecke pflanzen darf. Nun habe ich die Wohnung verkauft und die Eigentümergemeinschaft will nun die Hecke, nachdem ich ausgezogen bin, entfernen lassen. Die Hecke galt aber auch als Kaufargument für die neuen Käufer, die diese gern behalten würden und diese auch pflegen werden. darf die Eigentümergemeinschaft diesen Beschluss einfach wiederrufen und die Hecke entfernen? Wenn ja, wie sieht es mit der Erstattung der Kosten aus?
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank vorab.
2 Antworten
Die Hecke galt aber auch als Kaufargument für die neuen Käufer, die diese gern behalten würden und diese auch pflegen werden. darf die Eigentümergemeinschaft diesen Beschluss einfach wiederrufen und die Hecke entfernen?
Die Eigentümergemeinschaft kann zu jedem Zeitpunkt, neue Richtlinien, wie auch Änderungen bezüglich des Gemeinschaftseigentums beschließen.
Ja kann von der Eigentümergemeinschaft widerrufen werden, wenn nicht ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht vereinbart wurde. Die Frage der Kostenerstattung kann wie zuvor die Genehmigung zum Anpflanzen der Hecke nur in einer Eigentümerversammlung einvernehmlich geklärt werden.