Umlagekosten nach Personen, was ist mit Dauerbesucher?
Hallo in die Runde.
Es geht um die Verteilung von Nebenkosten in einer Eigentümergemeinschaft.
Die Müllkosten werden laut Teilungserklärung nach den im Haus lebenden Personen umgelegt. Eine alleinstehende Mutter lebt mit ihren zwei Kindern im teenageralter in einer der Wohnungen. Für diese Wohnung wird bislang der Verteilerschlüssel 3 Personen genutzt. Nun lebt bereits seit ca. 16 Monaten der Lebenspartner ebenfalls in der Wohnung. Dieser hat allerdings auch eine eigene Wohnung, für die er meldeamtlich erfasst ist. Tatsächlich hält er sich jedoch nur noch selten in seiner Wohnung auf.
Bei der Nebenkostenabrechnung kam es nun zu der Eingabe, dass die Berechnungsgrundlage für diese Wohnung doch eigentlich auf 4 Personen geändert werden müsste.
Ist dem so?
Vielen Dank fürs Durchlesen.
4 Antworten
Ab 6 Wochen gilt solch eine Person nicht mehr als Besucher!
Dabei ist es für euch unerheblich, ob diese Person auch noch eine eigene Wohnung bewohnt bzw. bewohnen könnte.
Das mit höheren Nebenkosten ist doch nur ein Scheinargument, denn offensichtlich passt dir hier etwas nicht an der "Familiensituation".
Wenn du den beiden etwas böses willst - denn so kommt mir die von der Sache her kleinkarierte Frage vor - dann mach es richtig und halte dich nicht mit unsinnigen Nebensächlichkeiten auf:
Die "alleinstehende Mutter" ist doch nicht "alleinstehend", wenn sie einen Lebensgefährten hat.
Lass prüfen, ob ein melderechtlicher Verstoss vorliegt wenn er überwiegend in einer Wohnung wohnt, in der er nicht gemeldet ist.
Lass prüfen, ob mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern keine Überbelegung der Wohnung vorhanden ist.
Informiere den vermutlich alimentepflichtigen Vater der Kinder darüber, dass die Frau einen neuen Partner hat.
halte dich nicht mit unsinnigen Nebensächlichkeiten auf:
wie wahr - da solltest Du Dich dran halten
Informiere den vermutlich alimentepflichtigen Vater der Kinder darüber, dass die Frau einen neuen Partner hat.
äußerst sinnfreier Vorschlag ..... denn den ehemaligen Partner / Kindsvater geht es einen feuchten Kehricht an, mit wem die Kindsmutter "zusammenlebt".
Lass prüfen, ob mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern keine Überbelegung der Wohnung vorhanden ist.
§ 7 WoAufG Bln regelt die Belegung und erklärt eine Mindestquadratmeterzahl pro Erwachsenen von 9 m² und für jedes Kind bis zu sechs Jahren von 6 m². Nur dann darf eine Wohnung überlassen werden
Also sei Dir sicher, dass diese Wohnung nach geltendem Recht nicht überbelegt ist.
Ich glaube eher nicht, dass die erhöhten Müllgebühren der Dame auferlegt werden können, wenn sie damit nicht einverstanden ist.
Der Mann unterhält eine eigene Wohnung und zahlt bereits dort Müllgebühren. Wie soll also der Nachweis geführt werden, dass er "eigentlich" in dieser Wohnung lebt?
Ausserdem gibt es immer Ungerechtigkeiten bei gemeinsamer Mülltonnennutzung. Der eine trennt den Müll nicht, der andere verreist monatelang und der Dritte hat Windeln für ein Baby oder einen Pflegebedürftigen.
Ich hab eine eigene Mülltonne und der Auszug meines Kindes hat eine Ersparnis von ca. 30,-€ pro Jahr gebracht (hiesige Gebührensatzung mit Standardleerungen). Aktuell wäre hier die Gebühr für 3 Personen 160,-€ bei 10 Leerungen, und bei 4 Personen 30,-€ mehr bei 13 Leerungen.
Für 30,-€ pro Jahr kann man natürlich ein Fass aufmachen, insbesondere wird es sich lohnen, das Ein- und Ausgehen des Freundes der Nachbarin zu protokollieren. Am besten noch den Inhalt der Mülltonne täglich fotografieren. Also ehrlich...
Sorry, Blödsinn!
Es geht ja nicht nur um die Müllgebühren, es geht um alle umlagefähige Nebenkosten.
Und die Dame muss auch nicht einverstanden sein, lebt der Lebensgefährte mit in der Wohnung, zählt diese Person mit.
Und ob diese Person irgendwo schon Müllgebühren zahlt, ist in diesem Fall sowas von egal!
"Als Mieter hat man selbstverständlich grundsätzlich die Freiheit so oft Besuch zu empfangen wie man will. Sobald allerdings Freunde, Lebenspartner oder Familienmitglieder sich regelmäßig und über längere Zeit in der Wohnung aufhalten, spricht man von einem andauernden oder dauerhaftem Besuch, der sich durchaus auch auf die Höhe der zu zahlenden Nebenkosten auswirken kann."
https://www.mietrecht.org/nebenkosten/besuch-nebenkostenabrechnung/
Ist dem so?
ja das ist so