Wärmemengenzähler in Eigentümergemeinschaft?

1 Antwort

Was für Mieter/Vermieter gilt, zählt wohl auch für euch!

"Ausnahmen bei einem Zweifamilienhaus

Es besteht eine Ausnahmeregelung für Zweifamilienhäuser, welche der Vermieter und der Mieter im Mietvertrag individuell vereinbaren können. Diese besagt, dass der Vermieter und der Mieter eine andere Kostenverteilung für die Heizkosten wählen und damit die Heizkostenverordnung im Mietvertrag ausschließen. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie nur zwei Wohnungen hat und der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt."

https://www.mineko. de/heizkostenabrechnung-beim-zweifamilienhaus/

Und:

Habt ihr keine Teilungserklärung? Wie ist es in dieser geregelt?


Bibbi67 
Beitragsersteller
 29.08.2021, 11:55

Es werden beide Wohnungen jeweils von den Eigentümer bewohnt also es ist keine Wohnung vermietet und ja es gibt eine teilungserklärung wo drin steht das wenn keine Messeinheiten gebildet wurden nach miteigentumseinheiten also ich 1/4 und der andere Eigentümer 3/4 abzurechnen ist aber der rechsanwalt des anderen Eigentümer geht da nicht drauf ein .Ein schreibt jedesmal das über m2 abgerechnet werden soll.

Alarm67  29.08.2021, 12:01
@Bibbi67

Egal ob Mieter/Eigentümer!!!

Die Aussage, die dahinter steckt, lautet:

Die Heizkostenverordnung findet in diesem Fall für ein Zweifamilienhaus keine Anwendung! Weil von den Eigentümern jeweils selbst bewohnt.

Darf dann anders geregelt werden.

So sehe/verstehe ich das zumindest!

Und der Anwalt hat meiner Meinung nach Unrecht!

Entweder Messeinheiten ODER Miteigentumsanteile, so ist das vertraglich zwischen euch geregelt. Einseitig kann und darf man davon nicht abweichen!