Guten Tag

Meine Frage ist ich wohne in einem Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen also einer Eigentümergemeinschaft wo jeweils die Wohnung von dem jeweiligen Eigentümer bewohnt werden mit einer öl Heizungsanlage der andere Eigentümer verweigert den Einbau von Wärmemesseinheiten und will die heizkosten über m2 abbrechen. Müssen nicht seit 2014 wärmemengezähler eingebaut werden .???