Ausgabebeleg dienstkleidung unter Vorbehalt unterschreiben?

Hallo , ich komme gleich mal zur Sache.

In meinen Arbeitsvertrag steht das ich in meiner Arbeitszeit am Einsatzort die mir zur Verfügung gestellte Dienstkleidung tragen muss.

Diese habe ich auch bei der Einstellung erhalten und nun bei der nachbestellung bzw Anforderung von mehr Blusen kamm so eine Ausrüstung Ausgabebeleg mit. Womit ich eigentlich kein Problem hätte wenn es das wirklich wäre.

Nun zum Inhalt des Schreibens.

Name personalnummer Artikel Bezeichnung Stückzahl und Preis. Bestellung komplett ausgegeben. (Nun gehst los)

Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Bekleidungsgegenständepfleglichst zu behandeln, Beschädigungen oder Verlust sofort schriftlich anzuzeigen. Die Firma ist berechtigt abhandengekommen oder beschädigte Gegenstände durch unsachgemäße Behandlung des MA in Rechnung zu stellen. (Bis hier hin alles i.O.)

Absatz.

Die Bekleidungsgegenstände werden beim Ausscheiden des Mitarbeiters je nach Nutzungsdauer in Rechnung gestellt. Nicht zurückgegebene Dienstausweise werden mit einer Gebühr von 12.50 verrechnet.

Der Mitarbeiter erklärt sich mit einer entsprechenden Verrechnung mit seinen Lohn oder Gehaltsansprüchen einverstanden.

Bitte senden Sie ein Exemplar des Ausgabebeleges unterschrieben an .... zurück.

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So ich will das nicht unterschreiben. Ich will nicht das irgendwas spontan von meinen Gehalt abgezogen wird ohne das ich da vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Und die pauschale je nach Nutzungsdauer muss man so oder so das bezahlen.... also sorry des wären inzwischen 500 Euro, das ist viel Geld bei meinen mickrigen Lohn fast die Hälfte... wenn ich dürfte würde ich ja meine privatkleidung tragen ...

Da ich die Kleidung brauche und ich eigentlich keine Lust habe mir nen neuen Arbeitgeber zu suchen wäre nun meine Idee gewesen unter Vorbehalt zu unterschreiben und die Textpassagen denen ich nicht zustimme zu kennzeichnen. Hätte das rechtlich Bestand oder ist der Zettel ohnehin selbst mit Unterschrift for Gericht ungültig?

Werde mir bald eine Rechtschutzversicherung zu legen und Mitglied in der Gewerkschaft werden. In meinen Bereich befürchte ich sind solche schreiben und unterschriftenzwang gang und gäbe... und mein Arbeitsvertrag ist auch sehr bescheiden, nicht einmal ne Definirung der anstellungsart vollzeit teilzeit geringfügig ist vorhanden. Echt schade mir gefällt der job wirklich sehr gut .

Hoffe mir kann hier jemand helfen

MfG steffi

Recht, Vertrag
Ist der Darlehensvertrag schon gültig (Kredit"falle", Consor-Finanz)?

Hallo Liebe Community,

Einleitung: ich bin grade am verzweifeln... ich habe gerade wieso auch immer auf MediaMarkt mir ein Handy mit der "0"%-Finanzierung bestellt. Obwohl ich ja genau weiß was für ein Unsinn das ist. Aber zumindest passiert das alles über Consor-Finanz. Und am Anfang sah noch alles "Legitim" aus, stande irgendwas da von wegen 12x"Rate" etc. Und das war auch schlüssig. Bin durch das Online-Legimitationsverfahren durchgegangen, und habe quasi den Vertrag digital unterschrieben. Nach der "Unterschrift" bin ich nochmal alles durchgegangen (Ich weiß, wieso auch immer ich das nicht davor gemacht habe..) Und da sehe ich den haken, der Teil für den Wareneinkauf (ca 180€) ist nicht der volle Kredit, sondern es sind insgeamt 400€ auf denen dann Zinsen liegen. Als ich das gesehen habe, ist mir direkt alles entgleist und habe mich durch 10000000 Foren gedrängt, aber bis jetzt hab ich keine eindeutige Antwort und ich brauch diese innere Ruhe, weil ich grade echt am verzweifeln bin.

Und zwar, es steht ausdrücklich bei Consor Finanz auf der Seite, das es Online Unterschrieben wird und danach muss ich es noch an ConsorsFinanz per Brief schicken. Meine Frage dazu: Ist das nur als extra Nachweis, oder ist dieses hinschicken erst der wirkliche Vertrag? Also wenn ich es einfach nicht ausdrucke und abschicke, kann ich mir dann sicher sein, das gar nichts passiert. Auf deren Website steht auch etwas davon das, Zitat: "Das Online Formular stellt lediglich eine unverbindliche Anfrage dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie uns ein unterschriebenes Exemplar des Kreditantrags sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen zugesandt und wir nach abschließender Prüfung Ihren Antrag angenommen haben. In jedem Fall verfügen Sie über das gesetzlich geregelte Recht, Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen zu widerrufen. Näheres zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte dem Antragsformular."

Also von dem Online-Formular, kommt man dann zum Vetrag (einer PDF), welche dann über WebID, digital Unterschrieben wird, ich habe noch nichts per post weitergeschickt. Und das ist auch momentanet Stand. Ich habe jetzt aus purer Panik irgendwie versucht meinen Vertrag anhand einer Anfragenummer zu widerrufen (per Mail an die richtige adresse), aber keine Ahnung ob das funktioniert.

Ich bitte wirklich inständig darum, ob mir jemand dabei helfen kann, ich kann auch auszüge aus dem Vertrag hier mit reinsenden, wenn das hilft. Und falls ihr moralpredigten über habt, das 0%-Finanzierungen stuss sind, lasst sie raus. Ich glaube das hab ich wirklich verdient :).

Nochmals Vielen Dank jetzt schon

Gruß Rapha

Bank, Darlehen, Kredit, Vertrag, Vertragsrecht
Schwiegervater scheint Geld zu veruntreuen, wie sollen wir vorgehen?

Die Schwiegermutter ist dement, der Schwiegervater hat eine Vorsorgevollmacht, in der auch geregelt ist, dass er ihre Vermögensangelegenheiten regeln darf.

Um Grundstücke zu verkaufen, die jedoch alleine auf ihren Namen liefen, hat er ausschließlich für den Verkauf eine Betreuerbestellung vom Betreuungsgericht bekommen.

So weit so gut. Nun sind die Beträge vom Verkauf der Liegenschaften eingegangen und auf einmal sagt der Schwiegervater, dass er für sür seine Frau und sich, vor einiger Zeit von einem Freund eine 5stellige Summe im höheren Bereich geliehen hätte.

Einen Darlehensvertrag gibt es auch, den aber nur er als Vorsorgevollmachtinhaber zusammen mit dem Freund unterschrieben hat, da sie seinerzeit bereits dement war.

Jetzt soll das Geld an den Freund zurückgezahlt werden.

Es war immer genug Geld da, sie wohnen im Eigentum und uns erscheint das alles recht fadenscheinig.

Muss er, da er das Darlehen vom Geld der Verkäufe der Grundstücke zurückzahlen will, darüber nicht Rechenschaft ablegen?

Sie war da alleinige Besitzerin und er hatte lediglich die Bevollmächtigung den Verkauf für sie abzuwickeln.

Wohlgemerkt, es war nie die Rede von einem Darlehen, wozu er das Geld angebblich leihen musste, obwohl Vermögenswerte da waren, kann er nicht so genau sagen.

Uns kommt das sehr merkwürdig vor, vor allem weil dieser "Freund" nie Geld hatte und sich eigentlich immer nur gerade mal so über Wasser halten konnte.

Das Geld vom Verkauf sollte dem Lebensabend von Beiden dienen, zumal nicht mehr sicher ist, ob die Schwiegermutter nicht doch in absehbarer Zeit in ein Seniorenheim muss. Da sollte es dann doch ein gescheites Seniorenheim sein, denn finanziell stand das bisher auf sicheren Füßen.

Wir wissen ja nicht, wer da noch plötzlich mit einem Darlehensvertrag um die Ecke kommt.

Können wir etwas tun, um die Darlehenssache prüfen zu lassen?

Vertrag

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