Fitnessstudio Mitgliedschaft - zurückzahlung trotz Hausverbot?!
Hallo,
Ich hab mal eine Frage rein Interessehalber. Angenommen, man bekommt zB in einem Fitnessstudio, oder Verein oder ähnlichem, Hausverbot.
Hat aber den Mitgliedsbeitrag für das nächste Jahr schon vorausgezahlt. Bekommt man dann die Vorausszahlung wieder (anteilig) zurückerstattet? Oder ist das Geld futsch?
LG
2 Antworten
Angenommen man benimmt sich im Fitnessstudio absichtlich so, dass einem Hausverbot erteilt wird und man bekäme die schon gezahlten Mitgliedsbeiträge rückerstattet - schätze mal, wie viel Mitglieder es mit Hausverbot gäbe, die vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen möchten?
Es würden sich sämtliche Türen und Tore für Leute öffnen, die eine Mitgliedschaft abgeschlossen und kurze Zeit später wieder bereut haben.
Oder ist das Geld futsch?
Geld ist nie "futsch". Es hat nur ein anderer.
Was die Pflicht zur Rückzahlung der erbrachten Beiträge betrifft, so würde ich an den Grund des Hausverbots anknüpfen. Wer durch eigenes Verschulden dazu Anlaß gegeben hat, kann nicht noch aus diesem Verhalten Vorteile dadurch gewinnen dass er nichts zahlen muß.
Geld ist nie "futsch". Es hat nur ein anderer.
Nicht ganz ;) Das trifft wohl auf uns zu oder ggf. auf den Börsenhandel aber nicht auf die Bankenwelt. Wie zuletzt in den USA, die Schulden sind im September deutlich zurückgegangen, dadurch sank die Geldmenge, die Aktienkurse fielen und der USD hat gegenüber dem Euro zugelegt. Da war das Geld futsch... :)
PS: Natürlich meine ich damit nicht Bargeld, es kann aber auch futsch sein, wenn man es richtig zerstört, sodass die Banken es nicht mehr ersetzen... :)