U25 Umzug in ein anderes Bundesland mit Hartz 4. Ist das möglich ohne Zustimmung?

Ich bin 23, seit Kurzem mit dem Studium fertig und beziehe seit einem Monat ALG II. Nun möchte ich gern in ein anderes Bundesland umziehen, in erster Linie aus persönlichen Gründen, aber auch weil ich mir bessere Jobchancen erhoffe. Ich habe bereits ein Zimmer in Aussicht, das nicht teurer als meine aktuelle Miete ist. Dass Umzugskosten und Kaution keinesfalls übernommen werden ist mir bewusst.

Meine Frage ist im Wesentlichen, ob Probleme auf mich zukommen könnten weil ich noch unter 25 bin und in der neuen Stadt erneut einen Antrag stellen muss (auch wenn mir dieser an meinem aktuellen Wohnort schon bewilligt wurde)? Kann ich ohne Genehmigung umziehen? Mich also einfach ummelden und bei dem neuen Amt melden, so wie das bei über 25-jährigen möglich ist?

Ich habe folgenden Abschnitt in § 22 SGB II gefunden:

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Gilt dies auch, wenn mir die Leistungen bereits für eine andere Wohnung genehmigt wurden?

Ich konnte für meinen Fall einfach noch keine eindeutigen Informationen finden und bin Ihnen sehr für jede Antwort dankbar!

Behörden, Hartz 4, Hartz IV, Miete, umzug
Umzug aus beruflichen Gründen nur zur Hälfte von der Steuer absetzbar, weil Partner mit umgezogen ist - anfechtbar?

Hallo zusammen, ich bin letztes Jahr aus beruflichen Gründen (Arbeitswegverkürzung um 2 Stunden pro Tag) in eine andere Stadt umgezogen. Mein Partner ist natürlich mit mir umgezogen, ist dann zunächst zu seiner Arbeitsstelle in unseren ehemaligen Wohnort gependelt und hat schließlich nach 2 Monaten auch eine neue Arbeitsstelle in der Nähe unseres jetzigen Wohnorts gefunden. Das Finanzamt hat mir jetzt nur die Hälfte der Umzugskosten angerechnet, da anzunehmen sei, dass ich die Kosten mit meinem Partner hälftig geteilt hätte. Außerdem wurde mir auch die Kosten-Pauschale für meinen mitumgezogenen Freund gestrichen (bei Ehepartner ist sie ja einfach direkt doppelt so hoch wie für Ledige). Dazu folgende Fragen: Ist es richtig, dass mein Partner für eine Umzugskostenteilung zwar relevant ist für die Kosten-Pauschale aber nicht gewertet wird? Kann ich diesen Bescheid anfechten, da mein Partner ja keinen beruflichen Vorteil/Grund für diesen Umzug hatte, ihn somit nicht absetzen kann und eine hälftige Kostenbeteilung damit in 2-facher Hinsicht unangebracht wäre? Gibt es eine Möglichkeit, dass er in seiner Steuererklärung die andere Hälfte der Kosten oder zumindest die Pauschale absetzen kann? Die Speditionskosten kann er auch nicht angeben, da es keine explizite Angabe zu den Lohnkosten auf der Rechnung gibt und wir außerdem in bar bezahlt haben. Ich bin echt enttäuscht, da wir nun nur ca. 1/3 der erwarteten Erstattung für den Umzug bekommen... Danke schonmal für eure Antworten!!

Beruf, Freunde, Steuererklärung, Steuern, umzug, Umzugskosten, Partner

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