Umzug aus beruflichen Gründen nur zur Hälfte von der Steuer absetzbar, weil Partner mit umgezogen ist - anfechtbar?

Hallo zusammen, ich bin letztes Jahr aus beruflichen Gründen (Arbeitswegverkürzung um 2 Stunden pro Tag) in eine andere Stadt umgezogen. Mein Partner ist natürlich mit mir umgezogen, ist dann zunächst zu seiner Arbeitsstelle in unseren ehemaligen Wohnort gependelt und hat schließlich nach 2 Monaten auch eine neue Arbeitsstelle in der Nähe unseres jetzigen Wohnorts gefunden. Das Finanzamt hat mir jetzt nur die Hälfte der Umzugskosten angerechnet, da anzunehmen sei, dass ich die Kosten mit meinem Partner hälftig geteilt hätte. Außerdem wurde mir auch die Kosten-Pauschale für meinen mitumgezogenen Freund gestrichen (bei Ehepartner ist sie ja einfach direkt doppelt so hoch wie für Ledige). Dazu folgende Fragen: Ist es richtig, dass mein Partner für eine Umzugskostenteilung zwar relevant ist für die Kosten-Pauschale aber nicht gewertet wird? Kann ich diesen Bescheid anfechten, da mein Partner ja keinen beruflichen Vorteil/Grund für diesen Umzug hatte, ihn somit nicht absetzen kann und eine hälftige Kostenbeteilung damit in 2-facher Hinsicht unangebracht wäre? Gibt es eine Möglichkeit, dass er in seiner Steuererklärung die andere Hälfte der Kosten oder zumindest die Pauschale absetzen kann? Die Speditionskosten kann er auch nicht angeben, da es keine explizite Angabe zu den Lohnkosten auf der Rechnung gibt und wir außerdem in bar bezahlt haben. Ich bin echt enttäuscht, da wir nun nur ca. 1/3 der erwarteten Erstattung für den Umzug bekommen... Danke schonmal für eure Antworten!!

Beruf, Freunde, Steuererklärung, Steuern, umzug, Umzugskosten, Partner
Ich werde meinen Lebensmittelpunkt verlagern, kann ich die Umzugskostenpauschale geltend machen?

Hallo,

Beending der Doppelten Haushaltsführung,

berufsbedingt habe ich in Hamburg eine Zweitwohnung bezogen. Mein Hauptwohnsitz ist in Aachen. Die gesamten Kosten kann für die Begründung des Hauptwohnsites (Wohnungssuche, Unterkunft, Hausrat, Verpflegunsmehraufwendungen etc.) kann ich also im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen.

Nach erfolgreich abgelaufener Probezeit möchte ich nun endgültig nach Hamburg ziehen und dort also meinen Hauptwohnsitz einrichten. Die Zweitwohnung bei der es sich um eine kleine möblierte Wohnung gehandelt hat, werde ich aufgeben.

So wie ich verstehe kann ich die ganzen Kosten die für die Begründung, der Beendigung oder des Wechsels einer Doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Dies bedeutet Kosten des Umzugs von der Zweitwohnung nach der neuen Hauptwohnung in Aachen sowie die Kosten für den Umzug von der bisherigen Hauptwohnung in die neue Hauptwohnung in hamburg. Ist dies korrekt?

Des Weiteren habe ich aber gelesen, dass die Umzugskostenpauschale im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht anerkannt wird.

Das heisst es würde in meinem Fall alle kosten wie oben beschrieben anerkannt werden, mit der Ausnahme allerdings das eine Werbungskostenpauschale nicht in Ansatz gebracht werden kann.

Sind alle Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zu deklarieren oder muss ich die Umzugskosten für die Verlagerung des bisherigen lebensmittelpunktes separat geltend machen?

vielen dank im voraus.

Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung
Werbungskosten: Umzugskosten bei Wechsel mit Zwischenstopp

Hallo liebe Experten,

ich habe eine Frage zur Geltendmachung von Umzugskosten.

Ich bin 2012 von zu Hause ausgezogen, weil ich meinen ersten Job angetreten hab. Zu diesem konnte ich nicht pendeln, weshalb ich einen Zweitwohnsitz in nächster Nähe zur Firma bezogen habe. Dafür kann ich als Werbungskosten (neben Reisekosten, etc.) nur die ermäßige Umzugskostenpauschale ansetzen (vorher kein eigener Haushalt bei den Eltern), soweit so gut.

Danach geht es 2013 weiter. Ich weiß jetzt schon, dass ich im August den letzten Monat arbeiten werde und ab Oktober ein Master-Studium in einer ganz anderen Stadt anfangen werde. Dies bedeutet, ich wohne im September 4 Wochen übergangsweise wieder zuhause und ziehe dann ab Oktober in die Studienstadt. Diesen würde ich gerne wieder als Nebenwohnsitz anmelden. Dieser Umzug ist grundsätzlich ja auch als Werbungskosten absetzbar. Deshalb die nächste Frage: 2. Wie wird dieser vierwöchige Übergang behandelt? Möglichkeit A: Es gibt 2 Umzüge, einen von Arbeitsort zu Eltern (praktisch Auflösung Wohnsitz) und danach einen von Eltern zu Studienort. Somit kann ich auch beide ansetzen in der Steuer. --> Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen! Möglichkeit B: Ich gebe den Umzug vom jetzigen Arbeitsort (eigener Hausshalt) zu Studienort (eigener Haushalt) an. Das wäre steuerlich von Vorteil für mich, aber ja eigentlich nicht korrekt, da ich dazwischen den vierwöchigen Aufenthalt zu Hause habe. --> Entspricht der gefühlten Realität, dass ich letzendlich mein ganzes Hab und Gut vom Arbeitsort zum Studienort bringen muss. Möglichkeit C: Ich gebe den Umzug vom Wohnort meiner Eltern zu Studienort an, da habe ich aber wohl wieder nur Anspruch auf die ermäßigte Pauschale (kein eigener Haushalt zuhause). --> Klingt nach dem streng korrekten Weg

Dazu kommt finanziell noch, dass die tatsächlich entstandenen Kosten sich je nach Fall ganz anders darstellen (Ansetzungen Entfernungen etc.)

Denke ich hier persönlich zu komplex? Was ist steuerrechtlich korrekt und somit ansetzbar? Langer Text, aber ich würde mich trotzdem über Kommentare freuen was hier angebracht ist. :) Hat das eigentlich Melderecht hiermit was zu tun? Meines Wissens hat das Melderecht erstmal nichts mit dem Einkommenssteuerrecht zu tun, kann allerdings als Indiz herangezogen werden.

Steuererklärung, Steuern, Umzugskosten, werbungskosten
Umzug / androhung die Rechnung zu kürzen per SMS / Abschlag...

Wo fängt man am besten an? Ich habe als Kleinunternehmer einen Umzug gestemmt. Kostenvoranschlag erstellt über das be / entladen und die Fahrt. Netterweise habe ich am Umzugstag Möbel / Lampen abgebaut und auch am neuen Ort Möbel wieder aufgebaut. Vor Zeugen und aufgrund der Uhrzeit wurde das Lampen aufhängen nicht gefordert, es war ja auch nie Bestandteildes Kostenvoranschlages oder der Rechnung. Des weiteren wurde aus Versehen ein Boiler und ein Bild in der alten Wohnung gelassen. Nun folgendes / Die Kundin schreibt seit Tagen lächerliche SMS und möchte:

Schreinerkosten abziehen da der Schrank angeblich falsch aufgebaut ist. Elektrikerkosten abziehen da keine Lampen aufgehängt wurden. Zu dem Boiler und Bild abziehen obwohl beides innerhalb von 24 Stunden gemeldet wurde und auch mit Quittung / Versandbeleg versendet wurde.

Meine Fragen:

Darf sie generell eine Rechnung kürzen und dies nur per Sms ankündigen? Darf sie überhaupt diese Kosten abziehen, ich habe immerhin keinen Schreiner oder Elektriker bestellt! Vielmehr noch freundlicherweise angeboten am nächsten Tage wiederzukommen und das ein oder andere noch fertigzustellen, dies wurde von Ihr explizit unter Zeugen abgelehnt und nicht gewünscht. Danke für die Mühe und Antworten.

P.S. die Kundin hat heute , innerhalb des Zahlungszieles einen Abschlag überwiesen. Weder gab es vorher eine schriftliche Anfrage noch sonstige Nebenabreden bzgl. der Zahlung..... Wie weiter vorgehen? Erinnerung? Hinweis das ich keiner Raten / Abschlagszahlung zugestimmt habe?... Danke vorweg.

rechnung, Recht, Umzugskosten, Abschlag
Jobcenter Bonn,Familienzuwachs neue Wohnung angemessen?

Hallo,

Ich bin jetzt in der 13 Woche Schwanger.Mein Mann und ich würden gerne Umziehen in eine größere Wohnung.Wir wohnen zur zeit in einer 64 m² Wohnung.Ich dachte bis vor ein paar Tagen das man in einem 3 Personen Haushalt einen Anspruch auf 80 m² hier in Bonn hat .Mir wurde aber am Telefon vom Jobcenter gesagt das es neue Richtlinien diesbezüglich gibt? Es geht nicht mehr nach m² sondern nach Kaltmiete+ Nebenkosten.Ist das so richtig?

Wird ein Säugling auch als volle Person angesehen? Mir wurde auch per Telefon gesagt das wir ab der 13 SSW eine neue Wohnung suchen können.Sobald wir dann eine Wohnung gefunden hätten sollen wir nochmal Vorsprechen und es wird geschaut ob diese für uns angemessen wäre,oder ob wir nicht in unser jetzigen Wohnung bleiben müssen.

Ich finde die jetzige Wohnung unzumutbar.Im Winter sind die Innenwände teilweise feucht und man spürt teilweise richtige Luftzüge durch die Wände.Es war auch schon ein Gutachter hier von der Wohnbaugesellschaft,dieser hat uns einen neuen Heizkörper bewilligt,der aber auch nichts bringt,der Kellerboden strahlt genauso viel kälte ab.

Reicht die Schwangerschaft als Grund aus das wir umziehen dürfen? Angenommen uns wird die Kaution nicht bewilligt,aber die Miete wird dann gezahlt solange diese im Rahmen des Jobcenters liegt?

Wir haben uns gestern eine Wohnung angeschaut die auch im Rahmen liegt,aber teurer als unsere jetzige ist.Die jetzige Wohnung ist für 2 Personen gedacht und wir liegen also auch im Rahmen.

Viele grüße, Svafah

baby, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, Schwangerschaft, umzug, Umzugskosten, KdU

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