Mein Freund und ich erwarten ein Kind und möchten zusammenziehen. Er ist in Ausbildung und ich bekomme Alg2. Inwiefern wirkt sich sein Gehalt auf mein Alg2 aus?
Eigentlich steht die Frage schon oben, jedoch gibt es ein paar weitere Infos die es vielleicht einfacher machen mir die Frage zu beantworten.
Mein Freund macht eine Ausbildung und bkommt momentan nur 540 Euro Brutto. Ich bin zwar auch noch in der Erzieher Ausbildung aber da ich bald ein Kind erwarte muss ich leider die Ausbildung pausieren. Nun wollen mein Freund und ich in eine Gemeeinsame Wohnung ziehen. Mit dem Geld was ich jetzt so zur Verfügung habe wäre es kein Problem eine Wohnung zu bezahlen. Aber wenn ich nicht mehr in Ausbildung bin muss ich Alg2 beantragen. Mir wurde gesagt, dass einem die Kaltmiete gezahlt wird. Wird uns die Miete wirklich bezahlt? Und inwiefern wirkt sich aber das Gehalt von meinem Freund auf mein Alg2 aus?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank :)
6 Antworten
Diese Aussagen wie "Da wird die Mite gezahlt" sind verlehrt.
Es wird der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft (in diesem Fall, Dein Freund, Du und das Kind) ermittelt. Dann wird geprüft, welche Einkünfte die Mitglieder der BG (Bedarfsgemeinschaft) haben. Hier also 540,- Euro von Deinem Freund.
Davon sind ca. 100,- + (die 540,- sind vermutlich netto)110,- - 130,- = 220,- anrechnungsfrei. Der Rest wird angerechnet. Die Differenz bekommt Ihr als Aufstockung.
Das ist ja lustig - wir waren beide in gewisser Weise auf dem Holzweg:
Fragestellerin schreibt: Freund verdient 540 brutto.
Wir beide übersetzen dies in unseren Gehirnen irgendwie mit 540 netto.
Du schlägt ein Brutto drauf, und rechnest dann etwas abenteuerlich,
und ich schreibe was von "netto", obwohl ja "brutto" gemeint ist.
Meine Berechnung des Freibetrages vom Brutto stimmt somit.
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Dein Hinweis, ich sei " fraglos der größere Experte auf diesem Gebiet" ist sicher ironisch gemeint. - Bin ja meilenweit davon entfernt, muss immer wieder recherchieren, um brauchbare Antworten geben zu können. ‹(•‿•)›
1. Stimmt, ich habe gepennt und "brutto" nicht beachtet.
2. nein
Dein Hinweis, ich sei " fraglos der größere Experte auf diesem Gebiet" ist sicher ironisch gemeint.
Das ist keineswegs ironisch gemeint, denn auf dem Gebiet SGB bist Du hier im Forum (neben anderen, die auch gutes leisten) die beste Kapazität. Das man sich vergewissert und den Gesetzestet nochmals prüft, das machen @EnnoWarMal, @Blackleather ich und andere die im Steuerwesen gut sind (entschuldige, wenn ich mich als gut bezeichne, aber in aller Bescheidenheit, dort bin ich es), auch und lesen in den diversen Steuergesetzen nach.
Also stelle Dein Licht nicht unter den Scheffel, Du hast bei ALG II/Grundsicherung, ganz viel Ahnung.
Vorausgesetzt, Du bekommst Alg2, dann wird auch die Miete übernommen. Allerdings nur bis zu einer bestimmte Höhe, die wiederum von der Region abhängt, in der Ihr wohnt. Google mal "Kosten der Unterkunft".
Hier findest Du Fakten und Zahlen:
Nach spätestens einem Jahr werdet Ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Hier eine umfangreiche Info zu Hartz IV / ALG II /
Arbeitslosengeld II
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
in der auch zur Bedarfsgemeinschaft geschrieben ist.
Was die Kosten der Unterkunft (KdU) angeht, muss die Wohnungsgröße und auch die Höhe der Miete sowie Nebenkosten "angemessen" sein. Ihr werdet ja bald zu Dritt sein. - Um einen Anhaltswert dazu zu haben, schau in die Auflistung
Örtliche Richtlinien - Harald Thomé
http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
Wenn Euer Wohnort nicht aufgelistet ist, nimm einen in der Nähe. - Wenn Ihr eine passende Wohnung gefunden habt, lasst sie Euch vom Jobcenter vor Unterzeichnung des Mietvertrages schriftlich (!!) genehmigen.
Hast Du Dich schon erkundigt nach dem Mehrbedarf für Schwangere? Falls nicht, google danach.
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Für Deinen Azubi-Freund habe ich eine schöne Seite (google so):
Azubi + Azubine
die ist für Auszubildende sehr informativ und sehr hilfreich.
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Es ist empfehlenswert, dass Ihr Euch von einer Arbeitsloseninitiative in Eurer Nähe beraten lasst oder von einer Sozialberatung. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.
Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger beraten).
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Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen (ALG 1 und
ALG 2 / Hartz IV), Aufstockern und Grundsicherungsbeziehern reingebe -
Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
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ACHTUNG! sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Mit einem gemeinsamen Kind wird man m.E. sofort als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, nicht erst nach einem Jahr. Aber vielleicht steht das ja auch in dem link.
@Brigi, vermutlich werden die beiden sofort als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, spätestens aber dann, wenn das Kind da ist.
.
@SarahAvua, fast vergessen: Hier hast du einen
Arbeitslosengeld 2 Rechner
http://www.geldsparen.de/arbeitslosengeld-2/
Gib da mal Eure Zahlen rein.
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Ich wünsche Dir eine gute Schwangerschaft und ein leichte Geburt.
Wichtig ist, dass Ihr Euch vor der Wohnungssuche bei dem zuständigen jobcenter telefonisch nach dem Höchstbetrag für die Miete erkundigt. Das ist regional unterschiedlich und nur schwer zu googeln.
Das jobcenter nennt dann einen Betrag, der Kaltmiete plus Nebenkosten umfaßt (dazu kommen dann noch gedeckelte Heizkosten). Da muß man dann gut aufpassen, denn in den Wohnungsangeboten wird meist nur die Kaltmiete genannt.
Dazu kommt jetzt noch das Problem, dass Ihr eine Wohnung für drei Personen braucht, aber vor der Geburt nur zwei Personen seid.
Außerdem solltet Ihr (wenn es soweit ist) nicht sofort einen Mietvertrag unterschreiben, sondern das Mietangebot vom jobcenter genehmigen lassen, sonst wird die Kaution nicht darlehensweise übernommen.
Ansonsten zur eigentlichen Frage: Ihr seid für das jobcenter eine sog. Bedarfsgemeinschaft. Der Lohn Deines Freundes wird dem Bedarf für zwei bzw. drei Personen gegenübergestellt, sowie dann das Kindergeld. Es gibt dann noch Freibeträge , sodaß Ihr etwas mehr als den normalen ALG-II-Satz zur Verfügung habt.
Vom Lohn bleiben die ersten 100,-€ frei und darüberhinaus 20%. Es gibt auch einen Mehrbedarf bei Schwangerschaft.
Mit Deiner Rechnung komme ich nicht mit.
540 - 100 = 440
10% von 440 = 44, das mal 2 = 88 (= 20%)
100 € + 88 € = 188 €, die sind also frei, wenn die 540 netto sind.