Muss ich meine neue Adresse dem Kindsvater mitteilen?
Hallöchen, folgendes Anliegen mein Exfreund hat mich in der Vergangenheit sehr oft kontrolliert, meine Post durchwühlt usw. Allerdings haben wir ein Kind gemeinsam und sind nun umgezogen. Ich möchte ihm aus vorhin genannten Gründen nicht, dass er meine Adresse hat. Ich möchte endlich in Ruhe ein neues Leben beginnen ohne ständig Angst zu haben, dass ich kontrolliert werde.
Das Kind lebt bei mir und er kann seinen Sohn sehen. Allerdings möchte ich nicht, dass die Besuche in Zukunft nicht ständig bei mir stattfinden.
Ich habe das alleinige Sorgerecht.
Bin ich in der Pflicht ihm meine Adresse mitzuteilen?
4 Antworten
Den Stress und Ärger wird er aber bestimmt noch so lange machen, bis er reif genug ist zu merken, dass es ums Kind geht. Dann mach einfach einen festen Treffpunkt mitihm aus, spurt er nicht, dann lass es über das Jugendamt anweisen.
Du kannst ihm nicht davonlaufen, wenn der der KV ist
Es geht nicht ums davonlaufen, sondern um den permanenten Stress und Ärger den er macht. Ich hab einfach keine Nerven mehr sowas. Die Besuche müssen doch nicht bei mir zuhause stattfinden.
F8r
Die Adresse wird dein Ex über das Einwohnermeldeamt bekommen. Und für eine Auskunftssperre dürfte das von dir geschilderte nicht ausreichen, dafür müssen schon sehr handfeste Gründe vorliegen.
Du kannst das Kind zum Umgang auch an einem vereinbarten Treffpunkt übergeben und wieder abholen.
Nur es wird nicht lange dauern, bis er über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt Deines vorherigen Wohnsitzes Deine neue Anschrift herausgefunden hat.
Laut Einwohnermeldeamt dürfen die keine Auskünfte über Telefon heraus geben wegen Datenschutz
Ja mal ausprobieren. Gestern hat er versucht seine Mutter vorzuschicken, um meine Adresse herauszufinden. Sie hat mir gedroht, dass ich ihr bis zum Abend die Adresse mitteilen soll.
Hab ich natürlich nicht getan und ihr geschrieben, dass sie sich telefonisch melden soll, wenn es etwas zu klären gibt.