Wie muss ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien bei US Bank in Steuererklärung angegeben werden?

Hallo zusammen,

Bei der Steuererklärung für 2020 stehe ich vor folgendem Problem:

Ich erhalte als deutscher Arbeitnehmer einer amerikanischer Firma auch Aktien dieser Firma, die bei einer US Bank (Morgan Stanley) gehalten werden. Die Aktien werden bei Zuteilung bereits normal als Einkommen versteuert, danach habe ich die verbleibenden Aktien bisher gehalten.

Ich habe nun 2020 Aktien aus dem Depot verkauft mit einem gesmaten Kursgewinn von ~1400€ (Wert bei Verkauf - Wert bei Zuteilung). Bisher habe ich werde in den USA noch in DE irgendwelche Steuern auf diesen Gewinn gezahlt. Ich bin davon ausgegangen, dass

1) auf diesen Kapitalertrag (auch aus dem Ausland) die Abgeltungsteuer von 25% anfällt und

2) der Sparer-Pauschalbetrag von 1602€ (durch gemeinsame Veranlagung) gilt, und ich damit für 2020 keine zusätzlichen Steuern zahlen muss

Ich nutze zur Erstellung der SE die WISO Software. Wenn ich dort den Gewinn angebe als "Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen (Zeile 29 KAP)", wird jedoch der normale Einkommenssteuersatz angesetzt und auch der Sparer-Pauschbetrag wird nicht angerechnet.

Alle Quellen die ich bisher finden konnte, bestätigen jedoch, dass auch für Gewinne aus Aktienverkäufen aus dem Ausland, die reduzierte Kapitalertragssteuer und Pauschbetrag gelten.

Daher die Frage: Muss ich den beschriebenen Gewinn anders in der SE angeben, oder gibt es in der WISO Software andere Einstellungen die ich übersehen habe?

Danke im Voraus

Konstantin

Aktien, Steuererklärung, Steuern
Versteuerung Dienstwagen bei teilweise 1. Tätigkeitsstätte und Homeoffice?

Hallo zusammen,

ich habe nach einigen Gesprächen mit einer Firma einen Arbeitsvertrag vorliegen und dazu einige Fragen:

Es handelt sich um einen Vertriebsjob mit teilweise Reisetätigkeit.

Im AV ist vereinbart, dass zwei Tage in der Woche in der Zentrale gearbeitet wird und die restlichen Tage im Homeoffice. Die Zentrale liegt ca. 200 km von meinem Wohnort entfernt. An den Bürotagen vor Ort werde ich in einer Pension auf eigene Kosten übernachten.

Laut Arbeitsvertrag wird ein KFZ gestellt. Dieses kann ich nach eigener Wahl mit der 1%-Regelung oder mit der Fahrtenbuchmethode versteuern. (Listenpreis ca. 45.000€).

Abzüglich Urlaub müsste ich also in ca. 46 Wochen je eine Hin- und Rückfahrt zu meinem Arbeitgeber auf mich nehmen.

Ich gehe davon aus, dass ich ca. 50% der gefahrenen Kilometer privat fahre.

Meine erste Tätigkeitsstätte müsste sich somit ja bei meinem Arbeitgeber im Büro befinden, weil ich zwei Tage in der Woche Vorort bin.

Nun bin ich am überlegenen, wie sich das ganze steuerlich verhält.

Bei der 1%-Regelung hätte ich eine extrem hohe Versteuerung durch die zusätzliche Versteuerung zwischen meinem Wohnort und erster Tätigkeitsstätte (weil hier ja täglich von 200 km ausgegangen wird). Da ich weniger als 15 Tage im Monat Vorort bin, wäre die Lösung mit der Versteuerung mit den 0,002% denkbar. Wie verhält sich das allerdings, wenn ich die Strecke nur einmal fahre und Vorort in einer Pension übernachte? Wird von Anfang an von 0,002% ausgegangen oder kann dies erst mit der Steuererklärung beglichen werden?

Bei meinem aktuellen Job besitze ich keine erste Tätigkeitsstelle und bin hauptsächlich im Außendienst oder im Homeoffice und hatte somit bisher keine zusätzliche Besteuerung der gefahrenen Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte.

Vielen Dank für einen Rat!

Liebe Grüße Kathrin

Dienstwagen, Steuern, Homeoffice

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