Onlineunterricht an Privatpersonen im In- und Ausland?

1 Antwort

Um Deinen Sachverhalt vernünftig beurteilen zu können, fehlt fast alles.

  1. Was ist Deine Hauptbeschäftigung und was verdienst Du dort?
  2. Du hast 5.400,- Euro Einnahmen gehabt, wie hoch waren ggf. Deine Kosten?
  3. Von den Einnahmen bist du auf jeden Fall Kleinunternehmer, aber in welchem Land sitzt Preply? Schreiben die die Rechnungen an die Lernenden, oder Du?
  4. Es gibt auf jeden Fall den Grundfreibetrag,aber wenn Du im Hauptberuf z.B. 24.000,- brutto im Jahr hast ist der lange aufgebraucht.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Georg150 
Beitragsersteller
 14.04.2021, 16:35

Ok, sorry. Ich bin Beamter, Brutto JEK 66.500€. Ausgaben: Arbeitszimmer anteilig 721€, Abschreibung Haus, anteilig 2% (550€), Preply ist ein Unternehmen in den USA. Niemand stellt eine Rechnung aus. Auf der Plattform sind die Ausgaben der Lernenden und die Einnahmen der Lehrenden nachvollziehbar..

vielen Dank

wfwbinder  14.04.2021, 17:16
@Georg150

Ja, ich habe mich inzwischen als Lernender angemeldet, um mein Spanisch zu verbessern und daher etwas über das verfahren gelernt.

Die Kleinunternehmereigenschaft ist hier bedeutungslos. Du könntest auch Regelbesteuerung machen, denn Dein Kunde ist Preply und damit ist es sowieso umsatzsteuerfrei. Vorteil wäre der Vorsteuerabzug, wenn Du mal z. B. ein neues Notebook kaufst.

Was sonst bleibt ist, es gibt für Dich keinen Freibetrag der passt, also Deine Einnahmen abzüglich Deiner Betriebsausgaben (Computer, Internet usw.) ist zu versteuern

Georg150 
Beitragsersteller
 15.04.2021, 10:16
@wfwbinder

ok, danke. Du hörst dich sehr versiert an. Würdest du gegen Entgelt mir dabei helfen wollen? Evtl. mit einer oder zwei Online-Meetings. Wäre toll. VG Georg

Martinsito  26.07.2023, 17:43
@wfwbinder

Sehr geehrter Herr Binder! Ich bin selbst als Lehrer auf preply aktiv. Daher bin ich sehr an dieser Antwort interessiert. Sie antworten hier, dass preply der Kunde ist. Ist es tatsächlich so eindeutig zu beantworten, dass preply der Kunde ist? Besteht kein Risiko, dass das Finanzamt der Meinung ist, dass die einzelnen Studenten, die in verschiedenen Ländern sitzen, die Kunden sind? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar! :-) Nette Grüße!

wfwbinder  26.07.2023, 18:11
@Martinsito

Ich kann Sie da wirklich beruhigen. Sie haben da kein Vertragsverhältnis zum Endkunden. Sie können nur Zeiten usw. abstimmen.

Die Vertragsbedingungen legt preply fest. Sie verkaufen Ihre Zeiten an Preply, die verkaufen es weiter.

Man kann die Vorschriften für Verkaufsagenten anwenden. Sie erfahren ja von den Endkunden auch gar nciht deren Adresse usw.

Martinsito  27.07.2023, 06:22
@wfwbinder

Sehr geehrter Herr Binder! Vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Das klingt nachvollziehbar. Wie ich an Ihrem Profil erkenne, sind Sie aus Deutschland. Mein Sitz ist in Österreich. Kann es da durch die Finanz anders betrachtet werden? Oder beziehen sich diese Bestimmungen auf EU-Richtlinien? Bzw. haben Sie eine Idee, ob die Bestimmungen in Ö ähnlich sind? Vielen Dank vorweg! :-)

wfwbinder  27.07.2023, 06:42
@Martinsito

Die Umsatzsteuergesetze in Europa (EU) sind nahezu gleich. Österreich und Deutschland unterscheiden sich nur in der Kleinunternehmergrenze.