Seit Kirchenaustritt Steuernachzahlungen?
Seit dem ich aus der Kirche ausgetreten bin muss ich jedes Jahr Steuern nachzahlen. Ich habe es in der Arbeit, von einem Steuerberater und einer Steuerfachangestellten checken lassen und keiner findet den Fehler. Nur im ersten Jahr , also dem Austrittsjahr hat es Sinn ergeben, da in diesem Jahr mein Gehalt nach dem Austritt erhöht wurde und die Kirchensteuer auf das Gesamtjahresgehalt berechnet wird. Woran kann es liegen? Es hat sich ansonsten kein Faktor geändert.
Meine Personalabteilung meinte nun nach langem hin und her, dass es wohl am Bonus liegen würde, der im April ausgezahlt wird und zu diesem Zeitpunkt auch die richtige Steuer dazu abgeführt wird, da aber im November noch ein 13.Gehalt kommt die Steuer dann nicht mehr stimmt und dann aber auch nicht nachberechnet wird. Die müssen das doch nachberechnen können, oder?
2 Antworten
Die Frage ist, von wieviel sprechen wir?
Einer meiner Bekannte zahlt seit dem Kirchenaustritt rund 20 Euro jedes Jahr nach.
Als Kirchenzugehöriger hat sich der Sonderausgabenabzug noch ausgewirkt. Seit der Weg ist, hat er keine Aufwendungen mehr, die nicht durch irgendwelche Pauschalen bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Warum er nachzahlen muss; vermutlich weil der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich macht. Mein Bekannter gibt immer die Erklärung ab und legt dann Einspruch ein. Jedes Dritte Jahr bekommt er auch mal 20 Euro Erstattung.
Da es sich nur um geringe Erstattungen handelt, kann es wirklich dasselbe Problem sein.
Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Wenn Dir in einem Jahr z.B. 400 Euro Kirchensteuer abgezogen wurden, dann kann das zu ca. 120 Euro Erstattung führen.
Wenn Du keine Kirchensteuer mehr zahlst, dann gibt es auch den Sonderausgabenabzug nicht mehr und somit auch keine Erstattung.
Wenn Du dann Dein Zahltag monatlich nicht immer gleich ist und der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführt, dann kann es zu Nachzahlungen kommen. Allerdings müsste im Bescheid auch stehen, dass Du in diesem Fall den Antrag auf Veranlagung zurückziehen kannst.
es ist ein sehr großer Arbeitgeber, ich denke, dass er alles notwendige tut, auch nach Rücksprache mit Kollegen., der Zahltag ist immer der Gleiche, außer es ist am Wochenende oder ein Feiertag, dann ist es vorher. Die Rückzahlung der Kirchensteuer lief immer separat von der Lohnsteuerrückzahlung.
Um das zu prüfen müsste man sich alle Lohnabrechnungen und den Einkommensteuerbescheid anschauen.
Bei einem Arbeitnehmer, der korrekt über Steuerklasse 1 und ohne Freibeträge abgerechnet wird, kann es im Grunde nicht zu einer Nachzahlung kommen.
Denkbar ist, dass es gar nicht am Kirchenaustritt liegt. Eventuell wird der Lohn falsch gerechnet.
Arbeit, von einem Steuerberater und einer Steuerfachangestellten
Schwer zu glauben. Wenn da ein Fehler ist, muss der sich finden lassen.
Ein Steuerberater sollte eigentlich sowohl Lohnabrechnungen als auch Steuererklärung und Bescheid prüfen können.
Du kannst ja vorab mal deine Lohnsteuerjahresbescheinigung von 2020 nehmen und die Daten in einen Brutto-Netto-Rechner eintragen. Dort siehst Du, wie hoch die nach dem Gesetz einzubehaltende Lohnsteuer wäre. Gibt es da eine Differenz weißt Du, dass zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird und es daher zu der Nachzahlung kommt.
ich habe mich jetzt mit einer Gehaltsfachfrau unterhalten, die meinte, dass es an einem falschen Steuersatz liegen kann, der von meiner Firma eingesetzt wird. Das Problem, beim Brutto-Netto Rechner ist, dass ich nur 13 Gehälter, aber noch einen Bonus bekomme, wenn ich nur nach den 13 Gehältern gehen würde zahle ich sogar mehr Steuern, als der Rechner vorgibt.
Das habe ich im Letzten Jahr durch einen Steuerberater machen lassen und der meinte dann ich soll sie zurück nehmen, da ich ja nicht die Pflicht habe eine zu machen. Das habe ich dann auch getan. Ich wüsste aber lieber, warum das jetzt so ist.
Es ist möglich, dass es nicht daran liegt, aber es ist halt der zeitliche Zusammenhang. Bis dahin habe ich immer etwas raus bekommen. Es sind zwischen 2,50€ und jetzt ca. 131€, es schwankt also gewaltig. Der Austritt war 2013, ich bin Steuerklasse 1.