Minijob + befristeter Honorarvertrag = in Familienversicherung bleiben und steuerfrei möglich?

Hallo allerseits!

So, also ich bin Student im 3. Semester und arbeite neben dem Studium als Vertretungskraft an einer Schule auf 450€-Basis (U-Plus bzw. VSS).
Dabei läuft es so, dass ich pro gehaltener Stunde 20€ brutto erhalte und solange ich unterhalb der 450€ bleibe, dies auch quasi netto so erhalten bleibt. Das ist insofern auch schon ein Honorarvertrag, weil ich jeden Monat das verdiene, was ich an Vertretungsstunden halte, also ist es kein 450€-Job im engsten Sinne, sondern quasi durch ein "Limit" begrenzt, sodass ich nicht über die 450€ komme.

Dabei mache ich auch den Übungsleiterfreibetrag von 2.400€ geltend, sodass ich ab dem kommenden Jahr mit einer monatlichen "Aufstockung" auf 650€ monatlich (2.400€ / 12 = 200€) kommen darf. Sofern ich diese 650€ in einem ruhigeren Monat nicht komplett ausnutze, werden die Freibetragsanteile auf die Folgemonate verteilt, sodass ich bis zum Ende des Jahres alles ausschöpfen darf, wenn ich da die zuständige Sachbearbeiterin richtig verstanden habe.

z.B. Januar -> 500€ (150€ Freibetrag ungenutzt, weil 50€ über 450€)

Februar -> 750€ (450€ + 150€ Freibetrag aus Vormonat + 50€ Freibetrag diesen Monat)

März -> 180€ (Nur aus der Minijob-Basis bedient; der Freibetrag von 200€ aus diesem Monat + die 150€ aus den Vormonaten werden ungenutzt auf den April geschoben)

April -> zur Verfügung: 450€ Minijob + 200€ Freibetrag + 350€ Freibetrag aus Vormonaten (ich dürfte für bis zu 1.000€ Vertretungen leisten)

usw.

Noch bin ich in der Familienversicherung mitversichert und möchte dies auch weiterhin gewährleisten, das wäre wichtig.

So wie ich das verstehe, ist das mit diesem Modell auch so noch gesichert.

Jetzt aber das Unklare:

Ein Dozent der Uni ist an mich herangetreten, ob ich ein Tutorium über den Zeitraum April - Juli übernehmen möchte. Das wäre ein Honorarvertrag mit 30 Std./Monat und einem Stundensatz von 10,65€ = 319,50€ monatlich.

Könnte ich das Angebot zusätzlich steuerfrei und ohne Gefährdung der Familienversicherung wahrnehmen? Kompliziert ist es deshalb, weil ich ja nicht zwangsläufig immer auf 450€ in meinem 'primären' Minijob komme, aber vereinfacht wäre es bestimmt besser, wenn man davon ausginge, es wäre ein normaler Minijob.

Ich kenne mich da auch leider mit den Begriffen der abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit (die so ein Tutorium wäre, richtig?) nicht aus und inwiefern sich das alles auswirkt.

Das ist alles sehr komplex, aber ich hoffe, dass mir da jemand helfen kann.

Sollten mehr Infos nötig sein, dann beantworte ich dazu gerne Rückfragen.

Liebe Grüße

Minijob, Steuern, Familienversicherung, Honorarvertrag
Welche Auswirkungen hat ein Aktienverkauf auf die gesetzliche Krankenkasse?

Als Student bin ich aktuell in der Familienversicherung. Soweit ich weiß, darf ich dort maximal 450 Euro pro Monat verdienen.

In der Zeit von Januar - November habe ich nichts verdient, allerdings würde ich jetzt im Dezember gerne meine Aktien verkaufen, die sich dieses Jahr überraschend gut entwickelt haben. Der Gewinn würde die 450 Euro weit übersteigen, auch wenn man den Gewinn durch 12 teilt wäre ich über den 450 Euro.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, dennoch weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben?
  2. Angenommen ich falle aus der Familienversicherung: Kann ich ab jetzt in die studentische Krankenversicherung wechseln, oder müsste ich dann rückwirkend auch für die Monate Januar - November die Beiträge nachzahlen?
  3. Gibt es bei der studentischen Krankenversicherung eine Einkommensgrenze? Auf der Website der Barmer gibt es zwar einen Kostenrechner, allerdings werden dort nur Bafög, Angestelltenverhältnisse, oder selbstständige Tätigkeit über 18 Stunden/Woche berücksichtigt.
  4. Wie lange müsste ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben? Wäre es theoretisch denkbar, nur einen Monat in der studentischen Krankenversicherung zu sein, in diesem Monat meine Aktien zu verkaufen, und danach wieder in die Familienversicherung zu wechseln?
  5. Im Jahr 2021 arbeite ich voraussichtlich ab Oktober Vollzeit und bin dann über meinen Arbeitgeber versichert. Kann ich von Januar - Oktober in der Familienversicherung bleiben, auch wenn ich z.B im November hohe Kapitalerträge erziele?
  6. Muss ich bei Wegfall der Familienversicherung im Jahr 2020 die regulären Beiträge (ca. 180 Euro/Monat) nachzahlen, oder kann ich rückwirkend die Studentenbeiträge (ca. 108 Euro/Monat) bezahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde mich vermutlich auch mit der Versicherung in Verbindung setzen, allerdings wollte ich mich zuvor schonmal unabhängig beraten lassen.

Aktien, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung, AOK, Familienversicherung
Ich bin freiberuflich und angestellt: was ist aktuell mein Haupt- und was mein Nebenarbeitsverhältnis?

Hallo!

Ich bin sowohl freiberuflich tätig als Kunstpädagogin als auch angestellt im kulturellen Bereich/ bei der Stadt.

Ich habe nun ein Schreiben meines Arbeitgebers erhalten, worin es um die "Erklärung zur Lohnsteuerfestetzung und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung" geht. Darin muss ich angeben, ob mein Arbeitsverhältnis mein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse 1,2,3,4, oder 5) ist oder mein Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse 6).

Ich kreuzte ersteres an und schickte es ab, denn ich habe Steuerklasse 1 und erinnerte mich daran, dass ich es vor Jahren schon einmal so ausgefüllt hatte und dass es richtig war. Doch nun habe ich nachgelesen und recherchiert und mein Arbeitsvertrag wurde ab Februar 2019 geändert, und meine Stundenzahl damals von 12 Wochenstunden auf 7,8 reduziert. Mein freiberufliches Arbeitspensum ist ungefähr gleichgeblieben, es liegt bei ca. 12 Wochenstunden (variierend!).

Die Steuererklärung für 2019 habe ich bereits eingereicht, aber noch keine Antwort erhalten. Ich habe nochmals nachgesehen: im Jahr 2019 habe ich brutto ca. 300 € mehr durch die nichtselbstständige Arbeit verdient als durch die selbstständige - doch wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 € abgezogen ist, sind die Einkünfte durch meine selbstständige Arbeit etwas höher.

Stimmt es dann noch, dass die nichtsselbstständige Arbeit mein Hauptarbeitsverhältnis ist/ war und ich in Steuerklasse 1 bin?

2020 habe ich bereits bis jetzt mehr durch die Selbstständigkeit verdient als durch die Anstellung - also ist die nichtselbstständige Tätigkeit nun mein Nebenarbeitsverhältnis? Und ich komme in Steuerklasse 6? Habe ich dann mehr Abzüge? Kann mir vom Arbeitgeber und Finanzamt vorgeworfen werden, dass ich dies übersehen habe? Oder kann ich es einfach rückwirkend ändern? Ich muss es ja auch der Künstlersozialkasse melden, in der ich bin.

Für Hilfe bin ich sehr dankbar!

Freiberufler, Steuern

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