Steuernachzahlung, was kann ich tun

Hallo,

Hintergrund: Dual Student von 2009- März 2013. Gehalt gering, daher hier keine Steuer gezahlt. Ab April 2013 Normal angestellt. Kam auf ein ungefähres Jahresgehalt von 36.000. Ledig, Steuerklasse 1.

Folgende Situation: Ich habe dieses Jahr meine erste Steuererklärung abgegeben für 2011(hatte hier eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber erhalten, weswegen ich in dem Monat Steuern zahlen musste, die ich durch die Erklärung wiederbekommen habe). Nun habe ich ein paar Monate später im November die "Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en)" bekommen. Soll die Einkommenssteuererklärung abgeben für 2013.

Nun wundert es mich 1. dass in dem Schreiben steht: "Sie sind der Aufforderung zur Abgabe der folgenden Steuerklärung(en) bisher nicht nachgekommen" - welche Aufforderungen, habe nichts erhalten. 2. dass ich laut dem elster online auf einmal ca. 1600 nachzahlen soll. klar ich habe wegen dem geringen Gehalt im jahr 2013 von Januar bis März keine Steuern gezahlt, aber wie kommt jetzt so eine riesen Summe zustande? ich habe sämtliche brutto-netto rechner im internet bedient, nach denen ich nur ca 10-20 euro nachzahlen müsste(ich weiß, die sind nicht bindend aber der große Unterschied wundert mich). Ich habe auch bei https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/ekst.jsp geguckt wie viel ich hätte zahlen müssen. Hiernach habe wirklich deutlich zu wenig gezahlt. Was kann ich nun tun?

Viele Grüße, -Fabian

Nachzahlung, Steuererklärung, Steuern
Versehentlich in Steuerklasse 6 gerutscht!

Hallo, ich verstehe nur noch Bahnhof und weder mein AG noch das Finanzamt kann mir etwas hilfreiches dazu sagen....

Folgendes Problem:

Ich bin seit Jahren bei meinem Arbeitgeber als Werkstudentin beschäftigt (immer schon Steuerklasse 1). Im Sommer habe ich ein Pflichtpraktikum absolviert,dass mit ca. 200 Euro vergütet wurde .

Vor Beginn des Praktikums hat mich dir Dame im Personalbüro gefragt, ob ich bereits irgendwo anders beschäftigt bin. Dies bejahte ich und fragte, ob das steuerliche Nachteile für mich habe. Mir wurde gesagt,dass es einzig und allein um den zeitlichen Interessenkonflikt ginge, das aber steuerlich nicht relevant sei.

Nach Beendigung meines Praktikums rief mich die Personalabteilung meines AGs an und mir wurde gesagt,dass ich künftig mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde, da jemand anderes sich als Hauptarbeitgeber gemeldet habe.

Daraufhin habe ich Rücksprache mit deym Praktikumsbetrieb und dem Finanzamt gehalten. Der Betrieb sagt, ich solle eine Erklärung schreiben, dass mein Praktikum nachträglich mit Klasse 6 abzurechnen ist, woraufhin ich jetzt nur aufgefordert wurde, Geld nachzuzahlen. Das Finanzamt sagt, mein normaler AG muss sich wieder als Hauptarbeitgeber anmelden. Dieser sagt wiederum, dass er sich nicht in der Pflicht sieht, da sich das von alleine regele,wenn der Praktikumsbetrieb mich abgemeldet hat. Nun fehlt mir bereits den zweiten Monat in Folge ein großer Teil meines Gehalts und ich würde gerne wissen, wie ich vorgehen kann, damit ich wieder in meiner richtigen Steuerklasse abgerechnet werden kann und auf welchem Wege ich mir die (fälschlich zu viel) gezahlten Steuern zurück holen kann? Ist der einzige Weg die Lohnsteuererklärung? Das würde ja ewig dauern :-/

Finanzamt, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuerklasse

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