Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu spät abgegeben, was kann passieren?

Hallo,

Ich habe im Februar 2020 mein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet und bin damals davon ausgegangen das ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch vom Finanzamt zugeschickt bekomme, ich dachte mir anfangs das dauert halt ein paar Wochen jedoch passierte nix und ich hatte das irgendwann dann auch vergessen/aufgeschoben/ignoriert.

Letzten Monat (April 2021) habe ich nun selber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER Programm ausgefüllt da ich halt immer noch nix vom Finanzamt erhalten habe und weil mir das die letzten Wochen auch echt Bauchschmerzen bereitet hat noch nix abgegeben zu haben, weil das ja alles auch schon über 1 Jahr her ist.

Nun warte ich seit 8 Wochen auf meine Steuernummer und habe echt schiss das dass Finanzamt mit irgendwelchen Strafen auf mich zukommt weil ich ja noch keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin, ich habe also noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Zu meinem Business: Ich betreibe einen Onlineshop (Dropshipping also Produkt Versand von China in die USA) der auch schon Umsätze erzielt hat, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Produkte etc. investiert habe. 

Was kann mir jetzt passieren? Mit was für Strafen muss ich rechnen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen weil mir das ganze Thema echt Bauschmerzen bereitet.

LG

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, Steuererklärung, Fragebogen steuerliche Erfassung
Versteuerung von Fiverr Einnahmen?

Hallo,

in einer anderen Frage habe ich bereits erwähnt, dass ich als Kleinunternehmer neben der eigentlichen, in der Gewerbeanmeldung angegebenen Tätigkeit, über 8 Monate noch eine weitere Tätigkeit ausgeführt habe, durch die ich einen Umsatz von etwa 450€ generiert habe. Nun habe ich das Gewerbe, wenn auch verspätet, erfolgreich erweitert. Die Tätigkeiten sind folgende:

·      Betrieb eines Online Shops

·      Dienstleistungen auf der Plattform Fiverr

Die Einnahmen aus dem Betrieb des Online Shops habe ich bereits für die Steuererklärung erfasst und in die EÜR eingetragen. Was die Einnahmen durch Fiverr betrifft, habe ich diese zwar erfasst, aber noch nicht in die EÜR eingetragen. Nun habe ich drei Fragen:

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl die Kunden aus verschiedenen Ländern kommen, Fiverr das Ausweisen der Preise selbst übernimmt und ich als Kleinunternehmer somit anders als bei meinem Shop keinen Einfluss darauf habe, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen wird?

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl ich das Gewerbe verspätet erweitert habe?

·      Bei meinem Programm für die Steuererklärung wird in der EÜR neben den Einnahmen und dem Datum auch der Name des Kunden, die Belegnummer und der Buchungstext gefordert. Bei den Einnahmen durch den Shop ist das kein Problem, bei meinen Fiverr Aufträgen habe ich allerdings statt dem Kundennamen, der Belegnummer und dem Buchungstext, nur den Nutzernamen und die Order Nummer vorliegen. Sind diese Angaben Pflicht? Wenn ja, was könnte ich alternativ eintragen?

Ich danke jedem im Voraus, der sich den Fall anschaut und mir vielleicht sogar weiterhelfen würde mit meinen Fragen und wünsche euch allen noch einen schönen Restsonntag!

Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern, Fiverr
Chaos im Aktiendepot?

Hallo zusammen,

ich habe beim Broker "Trade Republic" vor geraumer Zeit 550 Aktien von "Norwegian Air Shuttels" erworben. Heute stellte ich überraschend fest, dass mein Depotwert immens gestiegen ist, da die besagte Aktie plötzlich von wenigen Cent auf über vier Euro gestiegen ist. Daraufhin verkaufte ich alle 550 Aktien sofort. Der Verkauf wurde nach einigen Minuten erfolgreich durchgeführt und ich erhielt eine einwandfreie Abrechnung über meine Rendite.

Ca. eine Stunde später tauchte diese Aktie wieder in meinen Investments auf und ich erhielt die automatische Nachricht, dass ein Titelumtausch durchgeführt worden sei. Nun seien meine 550 Aktien nur noch 5,5 Aktien, mit entsprechender Anpassung des Werts. In meinem Depot besitze ich nun -554,5 Aktien.

Ich vermute, der Titelumtausch war der Grund für den hohen Anstiegt. Durch einen technischen Fehler wurde das wahrscheinlich nicht korrekt angepasst. Jedoch habe ich über eine Stunde vorher alle Aktien verkauft zum mir angezeigten Kurs. Dieser Kurs und die korrekte Anzahl der verkauften Aktien stehen auch in der Abrechung.

Ich denke, dass viele so gehandelt haben wie ich und alles verkauft haben. Es müsste ja auch bei vielen Anlegern die automatischen Verkäufe gegriffen haben.

Ich frage mich jetzt, ob ich das Geld, was auf der Abrechnung ausgewiesen ist (ca. 2000€), jemals sehen werde, da mein Depotwert schon wieder nach unten angepasst wurde.

Vielen Dank im Voraus!

Aktien, Geld, Broker, Finanzen, Handel, Steuererklärung, Steuern, Wertpapierdepot

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