Kleingewerbe neben dem Hauptberuf?

Freunde, ich bin verheiratet und vom Beruf her Hausmeister und verdiene 2300 Euro Brutto monatlich.

Ich möchte mich neben dem Hauptberuf mit einem Kleingewerbe selbstständig machen, für den Arbeitgeber ist es keine Konkurenz, da das Kleingewerbe ein Drop-Shipping Unternehmen werden soll. (Ankauf/Verkauf bzw.Vermittlung via Internet und Telefon mit bis zu 5 Aufträgen/Bestellungen täglich.

Ich weiss das ich mit dem Kleingewerbe wesentlich mehr verdiene als mit meinem Hauptberuf als Hausmeister. Ich werde min. 200 000 € Euro im Jahr Umsatz machen, wobei die Kosten/Ausgaben bei ca. 35-40 % des Umsatzes liegen.

Ich möchte auch weiterhin als Hausmeister arbeiten, auch wenn das Kleingewerbe von Jahr zu Jahr wachsen wird.

Jetzt meine Fragen:

Was ändert sich für mich beim Gehalt aus dem Arbeitgeberverhältnis?

Werde ich weniger Lohn bekommen?

Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen? 

Wie siehts mit der Rente aus in die mein Arbeitgeber ja einzahlt? 

Kann man meinen Hausmeisterberuf und mein Kleingewerbe mit garantiertem Wachstum steuerlich von einander trennen? 

Mein Sohn und seine Frau werden in meinem Kleingewerbe angestellt sein und das Geschäft von A - Z leiten, deshalb möchte ich gerne wissen was sich für mich, in meinem Hauptberuf ändert.

Ich danke euch im Vorfeld für jeden Hilfe und freue mich über Tipps

Mit freundlichste Grüßen...

Rente, Arbeit, Beruf, Gewerbe, job, Kleingewerbe, Steuern
Liberty Pro-VorsorgePlus 4U Police gegen ETF tauschen?

Hallo zusammen,

ich habe mich 2004 für das Produkt Pro-VorsorgePlus 4U von der Liberty Europe entschieden um etwas für die Rente zu tun.

Aus heutiger Sicht weiß ich das es sicherlich besseres gegeben hätte,

nun sind die Abschlusskosten aber bezahlt und ich muss/kann mich entscheiden diesen durch einen ETF zu ersetzen.

Das Aktuelle Fond Volumen kann jederzeit steuerfrei und ohne Abzüge ausgezahlt werden.

Leider tue ich mich sehr schwer bei der Berechnung und was sich mehr lohnen würde,

  • Hohe Verwaltungskosten dafür aber der Steuerliche Vorteil des Liberty Europe, oder
  • geringe Verwaltungskosten dafür aber Vorabsteuern jedes Jahr + Steuern beim Verkauf.

Mache ich einen Fehler bei der Berechnung?

Nicht das ich etwas vergessen habe bevor ich kündige und mich später ärgere, das ich mich "schon wieder" nicht mit den Produkt auseinander gesetzt hab!

Eigenlich sieht es sehr klar aus, aber die Wertentwicklung letztes Jahr sah nun auch nicht so düster aus...

Aktuelle Wertentwicklung

(Bei einer monatlichen Sparrate von 73,43€)

  • 01.12.2016 6.225.58 (48% M&G GLOBAL BASICS FUND 52% LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST)
  • 01.12.2017 7.714,54 (48% M&G GLOBAL BASICS FUND 52% LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST)

Die beiden Fonds sehen nicht so schlecht aus, meiner Meinung nach.

Beispielrechnung

(ich habe das Volumen und die Beiträge gerundet um sie besser zu rechnen)

Liberty

Volumen = 7000€

Anlagedauer = 1 Jahr

Rendite = 5% p.a.

Monatliche Rate = 100€

Ausgabeaufschlag = 4% p.a. (4€ Verwaltungsgebühr pro Monat (12x100€ - 48€))

Risikobeiträge aufs Jahr gerechnet = 12,43€

Verwaltungsgebühr = 2,7% p.a. (0,7% Fondverwaltung + 2% von jeder Beitragszahlung)

Endbetrag vor Kosten = 8610€ (12x100€ + 7000€ = 8200€ + 5% Rendite)

Kosten = 589,3€ (8610€ - 6,7% Gebühren - 12,43€ Risikobeitrag)

Endbetrag nach Kosten = 8020,7€

ETF

Volumen = 7000€

Anlagedauer = 1 Jahr

Rendite = 5% p.a.

Monatliche Rate = 100€

Verwaltungsgebühr = 0,57% p.a. (0,20% Ordergebühren + 0,37% Verwaltungsgebühr pro Jahr)

Endbetrag vor Kosten = 8610€ (12x100€ + 7000€ = 8200€ + 5% Rendite)

Kosten = 49€ (8610€ - 0,57% Gebühren)

Endbetrag nach Kosten = 8560,92€

Besteuerung zum Jahresende = 11,66€ Vorabpauschale 

Besteuerung beim Verkauf = 54,98€

Über Meinungen etc. würde ich mich wirklich freuen, mein Kopf qualmt schon :o)

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Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?

Ich bin am 09.08.2017 rückwirkend zum 01.10.2016 verrentet worden. Es handelt sich um eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.

Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten. Vom 06.04.2017 bis 01.08.2017 erhielt ich Krankengeld. Seit dem 02.08.2017 bekomme ich Rente.

Im Rentenbescheid wurde dies wie folgt aufgelistet: Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird". Für diese Zeit habe ich ja volle Lohnzahlung durch meinen AG erhalten, knapp 3.000 Euro brutto im Monat. Ich habe jedoch nur eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Um diese Zeit bzw. Sachverhalt geht es mir eigentlich bei meinen später folgenden Fragen.

Ab April 2017 hatte ich Krankengeld erhalten, was teilweise wieder durch die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse ausgeglichen wurde. Ab August 2017 bekam ich dann Rente.

Ich hatte zum Zeitpunkt des Rentenbescheides, den 09.08.2017, meine Einkommensteuererklärung für 2016 schon beim Finanzamt abgegeben und auch danach nicht mehr geändert:

Jetzt komme ich zu den Fragen:

Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.

Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern? Macht dies Sinn?

Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurürck? Evtl. auch Lohnsteuer und Soli? Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? Oder gibt es irgendwelche andere Gründe? Oder ist dies doch möglich?

Vielen Dank!

Rente, einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, krankenkasse, Sozialversicherung

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