Was bedeutet eine Verpfändungsvereinbarung über die Sicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit
Ein Bekannter hat mit seinem Arbeitgeber eine Verpfändungsvereinbarung über die Sicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit abgeschlossen (2006). Muss dazu sagen, er ist mittlerweile Rentner und etwas durcheinander. Jedenfalls weis er nicht mehr, ob es zur Sicherung bis zur Rente war wegen Insolvenz, oder ob ihm noch etwas zustehen würde. Von seinem Arbeitgeber hätte er nie etwas schriftliches erhalten, außer die Vereinbarg. und Verpfändungsanzeige. Kann jemand sagen wie es im Normalfall läuft und für was es sinnvoll war?
2 Antworten
Die Verpfändungsvereinbarung dient dem Insolvenzschutz des AN, im Altersteilzeitgesetz § 8a Insolvenzsicherung entsprechende Regelungen und Vorgaben. Diese sollen den Arbeitnehmer, der die Altersteilzeit im Blockmodell gewählt hat und ein Zeitguthaben erarbeitet hat, besser schützen. Wie sieht die Insolvenzsicherung aus? Der Arbeitgeber wird dazu verpflichtet, das Wertguthaben ab einer bestimmten Höhe abzusichern, einschliesslich des entsprechnenden Arbeitgeber-Anteils der Gesamtsozailversicherungsbeiträge. Dies geschieht, wenn das aufgebaute Wertguthaben den Betrag des dreifachen (Regel)Arbeitsentgeldes überschreitet. Danach muss der Arbeitgeber alle 6 Monate die Massnahmen zur Insolvenzsicherung in schriftlicher Form nachweisen. Geeignete Formen der Insolvenzsicherung Bankbürgschaften Dingliche Sicherheiten Verpfändung von Wertpapieren zugunsten des Arbeitnehmers. http://www.altersteilzei-info.de/altersteilzeit_blockmodell/blockmodell_sicherung_bei_insolvenz/
Die Frage ist - ist er schon in gesetzlicher Rente oder gerade in Altersteilzeit?
...bzw. hat er das Guthaben vor seiner Rente, was da angespart wurde schon aufgebraucht?
Halte es für unwahrscheindlich, dass die Firma in in Rente gehen lässt und noch Geld rumliegt....das können die ja gar nicht verbuchen...bzw. muss im Störfall wie ausgezahlt werden....sprich...er hat gearbeitet....ist z.B. EU geworden und sofort in Rente....