Hallo zusammen,
ich habe im Studium die Aufgabe bekommen, herauszufinden, wie Verzugszinsen genau zu berechnen sind und ob es dazu gesetzliche Vorgaben oder Gerichtsentscheidungen gibt.
Konkret:
1. Berechnet man hier tagesaktuell also mit Zinsformel actual/actual?
2.
Muss man erst den Tageszinssatz (Kapital × Zinssatz ÷ 100 ÷ 365 oder 366 bei Schaltjahren) berechnen, diesen kaufmännisch runden und dann mit den Verzugstagen multiplizieren?
Oder rechnet man Kapital × Zinssatz × Tage ÷ 100 ÷ 365/366 und rundet erst ganz am Ende?
Für den Kunden könnte es ja zu wirtschaftlichen Nachteilen führen durch die Zwischenrundung (wenn auch nur sehr marginal)...
Gibt es für eine der Varianten eine gesetzliche Regelung oder Rechtsprechung?
Kann man die Berechnungsweise ggf. durch eine AGB-Klausel festlegen? Oder wäre so etwas wegen der AGB-Kontrolle (§ 307, § 308, § 309 BGB) unwirksam, wenn es für den Kunden nachteilig oder intransparent ist?
Muss ich sogar immer die für den Kunden günstigere Berechnung anwenden, z.B. je nach Ergebnis individuell?
Und gibt es Unterschiede, ob der Schuldner ein Verbraucher oder Unternehmer ist?
In Deutschland ist ja vieles streng geregelt – darum interessiert mich, ob hier aus Transparenz- oder Nachteilsgesichtspunkten besondere Anforderungen existieren.
Danke euch für eure Antworten!