Arbeitssuchend an- und abmelden, da einen neuen Vertrag bereits vorliegt. Soll ich mich dazwischen arbeitslos melden?

Hallo zusammen,

ich habe bereits einen neuen Vertrag unterschrieben, der jedoch 3 Wochen nach meinem eigentlichen Austritt aus dem alten Unternehmen "beginnt". Arbeitssuchend habe ich mich noch vor meiner Kündigung gemeldet, da ich dazu verpflichtet bin. Das geschah allerdings auch in der Kündigungsfrist, wo ich noch keinen neuen Arbeitsvertrag hatte. Ich wollte mir einfach in voller Ruhe überlegen, bevor ich was neues unterschreibe. So kam es dazu, dass ich dann quasi drei Wochen zwischen den 2 Arbeitsstellen mal tief ein - und ausatmen wollte. Nun ist die Frage, ob ich mich einfach als arbeitssuchend abmelde oder doch noch als arbeitslos bis auf xx. Monat 2022 melde. Zur Ergänzung: 1.Mir steht das ALG 1 zu. Ich will momentan aber keine Leistungen beziehen/ beantragen 2. Ich möchte meine Daten inklusive den Namen von meinem neuen AG für mich behalten, bzw. keine Daten an die dritten- in diesem Falle -an der Bundesagentur weitergeben und an Vermittlungsgesprächen - Betreuung etc. bin ich nicht interessiert. Summa summarum will ich also ganz ohne der Bundesagentur meine Sachen nach meinem eigenen Wunsch gestalten, lediglich will ich von der Stadt auch kein Geld! Die Frage ist nur, ob ich mich gleich als arbeitssuchend abmelde oder doch noch für die drei Wochen als arbeitslos melden muss? Ich weiß, dass man bei der Kasse noch 1 Monat nach dem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis nachversichert, doch geht das auch wenn man sich nicht bei der Agentur arbeitslos meldet? Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht?.. Die zweite Frage, ob ich mich auch unabhängig von der Geschichte mit der Kassenversicherung überhaupt arbeitslos melden muss, wenn ich doch zum xy. Monat dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe, kein alg beziehe. Kann da bei der evtl. nächsten Arbeitslosigkeit eine Sperre eintreten?.. z.B. rückwirkend?..

Arbeitslosigkeit, Recht
XXXLutz weigert sich die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu akzeptieren?

Wir haben mit Kaufvertrag v. 13.09.2021 eine Polstermöbelgarnitur bei XXXlutz, Kaltenkirchen, bestellt,die am 19.11.2021 geliefert wurde. Die Garnitur haben wir am 02.2.2022 reklamiert, wegen extrem starker Faltenbildung an den Nähten.

Daraufhin bot man uns an, die Garnitur komplett auszutauschen, womit wir einverstanden waren. Die ausgetauschte Garnitur wurde am 18.02.2022 geliefert.

Auch diese Garnitur war voller Falten, hinzu kam, dass offensichtlich vom Liefersevice beim Auspacken mit dem Cuttemesser 5 Schnitte in den Stoff geschnitten wurden.

Nach diesen 2 Versuchen haben wir der Fa.XXXLutz mitgeteilt, dass damit die Nacherfüllung des Kaufvertrags gescheitert ist und wir keine weiteren Lieferversuche wünschen. Daher wollen wir vom Kauf zurücktreten und unser Geld erstattet bekommen.

Dies lehnt die Fa. Lutz ab mit folgender Begründung: Die Rücknahme und Neubestellung der ersten Garnitur erfolgte aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Somit handelt es sich nicht um eine Nachbesserung. Bei der Nachbestellung haben wir ein mehrmaliges Nachbesserungsrecht, welches wir auch in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag ab.

Wir würden IHnen eine Neuwahl anbieten, da es bei dem Modell......warentypisch immer zu Faltenbildung kommen wird.

Sollten Sie keine Neuwahl wünschen, dann werden wir über den Kundendiesnt die beschädigten Möbel neu bestellen lassen.

Wir haben dieses Modell gewählt weil der Hersteller eine variable Sitzhöhe und -Tiefe anbietet 8wir sind beide überdurchschnittlich groß) . Unser Vertrauen ist nachhaltig erschüttert , wir wollen bei lutz keine Neuwahl, wir wollen unser Geld zurück.

Was ist zu tun??

Recht
Guten Tag! Die deutsche Pop? BETRUG?

Guten Tag ! Die deutsche Pop Akademie in Leipzig hätte mir gesagt das ich meine Zahlungsmöglichkeit ändern kann wie in den AGB‘s der deutschen Pop beschrieben und das ich es erst in paar Monate zahlen sollte bzw. das ich mir selber auswählen durfte wann ich das zahlen möchte (an welchen Datum des Monats)

Nun sollte ich aber einen höheren Betrag senden und das wiederum obwohl mir was anderes gesagt wurde. Ich habe die Deutsche POP Akademie schon über 15-20 Male versucht zu erreichen und keiner gibt eine Antwort. Ich habe nochmals in E-Mails geschaut wo mir das gesagt wurde das ich die Zahlungsmöglichkeit ändern könnte und diese waren plötzlicher Weise Weg. Ich könnte nicht beweisen dass mir was anderes gesagt wurde und das Sie trotz dem AGB‘s was anderes gemacht haben. Vetrag kann nicht gekündigt werden ohne weiterhin zu bezahlen.

Handelt es sich hiermit um einen Betrug, wenn mir per E-Mail und telefonisch gesagt wurde das ich die Zahlungsmöglichkeit ändern kann wie auch in den AGB‘s und dass dann doch alle E-Mails verschwunden sind und Sie nicht Mal ans Handy gehen um das zu erklären, und die noch den Betrag ausschließlich früher verlangen als gesagt ohne Mal Bescheid zu sagen, obwohl die gesagt hätten das sie es später von mein Konto abziehen werden? Ich habe rechtzeitig mit denen von der Deutschen POP telefoniert und E-Mails bekommen dass ich da noch was ändern kann, die haben es aber nicht so gemacht und davon nichts gesagt… Um was handelt es sich hier? Wie kann ich vorgehen ? Was muss ich machen? Mit wem sollte ich reden wenn keiner von der Deutschen POP nichtmal eine Antwort geben kann? Die Antworten und interessieren sich für einen nur wenn man den Vertrag unterzeichnen soll, danach sind Sie für einen nicht mehr da.

Geld, Recht

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