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Schadensersatz mangels zu spät erhaltenen Grundbuchauszug? Notar hat seine Arbeit nicht gemacht?

Wir haben am 15.04.2019 ein Grundstück bei der Stadt Lohne erworben. Notarriel wurde alles über einen ansässigen Notar abgewickelt.

Natürlich haben wir auf dem Grundstück unser Haus gebaut.

Im Mai 2020 sind wir dann endlich in unser Haus gezogen.

In der folge Woche habe ich den den Antrag auf das Baukindergeld (36.000€) bei der KFW gestellt.

Den geforderten Grundbuchauszug konnte ich zu dem Zeitpunkt nicht liefern.

Ich beantragte über die Seite www.dein-grundbuch.de einen Grundbuchauszug.

Die bemühten sich wirklich.

Schriftverkehr hat ich mit denen am 27.Mai/25.Juni/9.Juli.

Das Ende vom Lied war, das das Grundbuchamt sagte, das wir bisher nicht die Eigentümer wären und daher uns man keinen Grundbuchauszug geben könnte. Denn es fehlen noch Unterlagen vom Notar.

Einige male mit dem Notar telefonisch und schriftlich kommuniziert und man sagte alles wäre schon längst erledigt und man würde nochmal nachhaken.

Im September habe ich selbst schriftlich beim Amtsgericht einen Grundbuchauszug beantragt.

Das Grundbuchamt rief mich auch persönlich an und teilte mir erneut mit, das ich bisher nicht der Eigentümer sei und man meinen Antrag erstmal zur Seite legen würde und sich darum kümmern würde.

Nach vielen E-Mails und Telefonaten hatte ich noch immer nichts schriftliches.

Der Erste Antrag auf Baukindergeld war bereits abgelaufen (06.08.2020)

Man benötigt einen Grundbuchauszug in dem mal als Besitzer eingetragen ist, oder eine Vormerkung bzw. Auflassungsvormerkung eingetragen ist.

Am 17.12.2020 bekam ich endlich meinen Grundbuchauszug in dem wir als Besitzer eingetragen sind.

Jede Eintragung in diesem Grundbuch wurde erst am 07.12.2020 getätigt.

Der Grundstückskaufvertrag der inzwischen fast 18 Monate her ist, wurde am 07.12.20 im Grundbuch eingetragen.

Weder eine Vormerkung oder Auflassungsvormerkung war im Vorfeld vorgenommen worden.

Keine Eintragung wurde vor dem 07.12.2020 in diesem Grundbuch vorgenommen.

Am 18.12.2020 versuchte ich erneut den Antrag mit sämtlichen Papieren bei der KFW zu stellen.

Dieses mal hieß es wir wären schon über die 6 Monate nach Einzug.

Wir wären für die Heranbringung der Unterlagen selbst verantwortlich.

Wie sollte ich irgendeine Form des Grundbuches bis zum 01.11.20 vorlegen können? Da die ersten Eintragung im Grundbuch erst am 07.12.20 getätigt wurden.

Jetzt zu meiner Frage, da die KFW mir heute telefonisch mitteilte, das ich die 36.000€ Baukindergeld wohl nicht bekommen würde.

Kann ich nur Schadensersatzansprüche gegenüber dem Notar geltend machen, da er seinen Job nicht richtig gemacht hat.

Bin ja schon echt stolz, dass der notarielle Kaufvertrag vom 15.04.2019 am 07.12.2020 im Grundbuch eingetragen wurde.

Weder eine Vormerkung / Auflassungsvormerkung oder ähnliches wurden vorher eingetragen.

Nach aktuellem Stand gehe ich beim Baukindergeld ohne die 36.000€ aus.

Wo kann ich jetzt den Schuldigen suchen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

notar, Recht

Paket von DHL Packstation geklaut!?

Hallo zusammen,

Habe ein Artikel für exakt 275€ verkauft und es über die DHL Packstation versendet!

Das Paket habe ich gescannt und es öffnete sich das Fach. Als ich die Sendung eingelegt habe, lies sich das Fach nicht schließen!! Es öffnete sich sofort wieder, als ich es schließen wollte, ein Fehler im System??? Habe daraufhin mein Paket wieder herausgenommen und habe die Türe offen gelassen, da sie ja nicht zu ging!! Danach habe ich das Paket nochmal gescannt und es öffnete sich eine andere Türe. Diesmal lies sich das Fach schließen. Habe dann auch eingegeben, das ich die Sendung eingelegt habe. Habe dann noch einen Einlieferungsbeleg mit der Sendungsnummer angefordert. Nun ist seit Dienstag 1.12. um 5:31 Uhr der Status: Die Sendung wurde zum Weitertransport aus der Packstation entnommen. Dieser Status ist bis HEUTE unverändert!! Ich mache mir jetzt langsam sorgen, das die Packstation das Fach mit meinem versendeten Paket als ''Leer'' kennzeichnet und es jemand anderst mitgenommen hat bei dem sich das Fach öffnete (Geklaut)!!! Die Packstation muss ja einen Technischen Fehler gehabt haben, weil ja das erste Fach nicht zu ging. Nachher ist das Paket wirklich abhanden gekommen und ich werde womöglich als Lügner und Betrüger dargestellt!! Habe nur noch das Bild, wo ich das Paket in der Hand hatte mit der Lieferadresse und die Packstation im Hintergrund. Was könnte ich im Falle von Paketverlust in Packstation machen???

Danke im voraus!

Geld, Diebstahl, Recht

Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

Hallo zusammen,

ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.

Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.

In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt. 

In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.

Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde. 

Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese: 

Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.

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Beispielrechnung:

1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17

oder

2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen

oder

3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.

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Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.

Nun frage ich euch alle:

Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?

Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!

rechnung, Recht, Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung, Vorkasse

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