Ex-Freundin ausgezogen, zahlt noch GEZ für meine Wohnung?

Hallo Leute,

meine Ex-Freundin ist 05/2020 ausgezogen. In dieser Zeit war ich noch Student und war von der GEZ befreit bis zum 09/2020.

Damals haben wir die Einzugsermächtigung meiner Beitragsnummer für die Wohnung auf sie laufen lassen, da ich, wie oben beschrieben, Student war.

Nach dem 09/2020 war mir klar, dass ich wieder GEZ zahlen müsste, jedoch kam kein Schreiben oder sonstiges und ich habe mich auch selbst nicht bei der GEZ gemeldet. Ich habe es quasi darauf ankommen lassen, eine Nachzahlung tätigen zu müssen und mir das immer wieder hochgerechnet.

Da ich ungern Schulden habe, habe ich mich nun 04/2022 bei der GEZ gemeldet und die Daten meines Beitragskontos angefragt, da ich meine Beitragsnummer nirgends mehr finden konnte. (letzter Kontoauszug ist zu lange her, Ex-Freundin hatte davor die Jahre gezahlt)

Jetzt kam das Schreiben der GEZ und ich war etwas überrascht: Mein Kontostand der Beitragsnummer sind 0,00 EUR. Ich habe also keine Schulden an der GEZ. Die Einzugsermächtigung ist immer noch meine Ex-Freundin, die bereits nicht mehr in der Stadt wohnt - sprich, sie hat die ganze Zeit Vierteljährlich die GEZ für meine Beitragsnummer und für meine Wohnung gezahlt.

Das liegt wahrscheinlich daran, dass Sie sich nach dem Umzug auch nie bei der GEZ gemeldet hat, sehe ich das richtig? Es könnte natürlich auch sein, dass sie zwei mal GEZ zahlt und es gar nicht merkt. Sagen wir es so, sie hat ganz gut Geld und hat nie richtig auf ihr Konto geschaut.

Ich habe nun die Einzugsermächtigung natürlich auf mein Konto ändern lassen. Was passiert, wenn Sie wirklich die ganze Zeit nur für meine Wohnung gezahlt hat und sich selbst nie angemeldet hat? Dann müsste Sie irgendwann eine Zahlungsaufforderung der GEZ bekommen für Ihre aktuelle Wohnung, richtig? Da die Beitragsnummer Personenbezogen ist, ist mein Kontostand bei 0,00 EUR. Ihres müsste dann in dieser Zeit die Schulden angenommen haben, richtig?

Wir haben keinen Kontakt mehr und ich solle mich auch nicht mehr bei ihr melden.

Kann Sie das Geld gerichtlich einfordern? Ich meine, Sie hat sich selbst nicht darum gekümmert sich bei der GEZ zu melden oder sonst was. Im Zweifelsfall hat sie aber natürlich gedacht, dass Sie Ihre Wohnung zahlt - dabei aber den Kontostand meiner Beitragsnummer begleicht. Oder sie zahlt zwei mal - wie gesagt.

Grüße

Recht, GEZ-Gebühren, Rundfunkbeitrag

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