Betrunkener und unter Drogen fahrender Fahrradfahrer ist mit vors Auto gefahren?
Ich bin als Autofahrer auf einer vorfahrtsberechtigten Landstraße innerorts mit einem Betrunken und unter Drogen fahrenden Fahrradfahrer,der aus einer Seitenstraße von rechts kommend einfach auf die Straße fuhr zusammengestoßen.
laut Polizei trifft mich keine Schuld.
leider meldet sich der unfallgegner nicht,und die Versicherung von ihm weiß ich auch nicht,er kommt aus Rumänien .Was kann ich noch tun!
2 Antworten
Nichts.
Radfahrer haben keine Pflichtversicherung. Wie kommst Du auf die Idee, dass sich seine Versicherung meldet?
Der Mann ist dir zwar zum Schadenersatz verpflichtet (§ 823 BGB), aber nur persönlich, ob er versichert ist, ist dabei egl.
Aber die Frage ist, wie Du Deine Ansprüche durchsetzen kannst.
Hast Du über die Polizei Name und Adresse von ihm? Den Schadenersatz musst Du durchsetzen, allein, oder per Anwalt.
Tatsächlich gehe ich davon aus, dass es kaum was zu holen geben wird. Ist leider Pech. Hoffentlich ist eine Vollkasko vorhanden oder der Schaden nicht zu hoch.
Anschrift im Rumänien? Dann wird da auch kaum eine Antwort kommen.
Sofern du nicht Kenntnis über Vermögenswerte oder ein AV in Deutschland hast, hast du m. E. keine wirklich Chance, deinen Anspruch zu realisieren.
PS: In welcher Sprache hast du deine Schreiben eigentlich gesendet? Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Schuldner Deutsch oder Englisch versteht.
Er wohnt in Deutschland, das Schreiben habe ich in Deutsch,Englisch und russisch aufgesetzt
Na mit Wohnsitz in Deutschland... Mahnbescheid beim AG beantragen.
Wie hoch ist denn der Schaden? In Rumänien vollstrecken wird sich kaum lohnen, zumal es vermutlich nichts gibt, was man pfänden könnte.
Wenn du weder Vollkasko noch einen Forderungsausfalldeckungsbaustein in einer hier greifenden Versicherung hast, wirst du auf den Schäden vermutlich sitzen bleiben.
Der Schaden beträgt 2300 Euro, bin mit dem Wagen nur Haftpflicht versichert
Dann lass den Wagen reparieren (darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen Versicherungsfall handelt!). und warte auf die Rechnung. Bei einem Wohnsitz in Deutschland würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Die Gerichtskosten betragen erst mal nur knapp 60 €, einen Anwalt brauchst du nicht zwingend, wenn du dich ein bisschen einarbeitest (Reguläres Mahnverfahren, Katalog-Nr. 29).
Wenn der Andere keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, kannst du zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid beantragen, zwei Wochen danach hast du einen rechtskräftigen Titel, mit dem du einen Gerichtsvollzieher beauftragen kannst. Neue Kosten entstehen erst bei einem streitigen Verfahren (im Falle eines Einspruchs des Gegners), ansonsten erst mit der Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Dein Anspruch verjährt nach der Titulierung erst in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Name und Anschrift habe ich,auf Schreiben,die per Einschreibe ,Rückschein ihm zugesendet worden sind,reagiert er nicht.