ELStAM Daten falsch - rückwirkende Korrektur der Abrechnungen bzw Steuererklärung?
Ich habe zum Jahresanfang den Arbeitgeber gewechselt. Beim alten Arbeitgeber hatte ich korrekterweise Steuerklasse 3.
Erst jetzt* ist mir aufgefallen, dass der neue Arbeitgeber die ganze Zeit Steuerklasse 4 abgerechnet hat.
Ich habe schon herausbekommen, dass meine ELStAM Daten wohl falsch sind. Mein Arbeitgeber sagt, er könne nach der Korrektur bei ELStAM aber nur die letzten 6 Monate rückwirkend korrigieren.
- Was ist mit den restlichen Monaten? Bekomme ich das komplett bei der Steuererklärung wieder?
- Angenommen, ich hätte das erst noch viel später mitbekommen. Hätte das negative Auswirkungen? Oder bekomme ich auf jeden Fall bei der Steuererklärung das zuviel Gezahlte Geld wieder?
zu *: Ich habe komplett andere Arbeitszeiten und Gehalt, daher war sowieso eine andere Summe zu erwarten und so nicht aufgefallen, dass ich zu wenig bekommen habe.
2 Antworten
Mal als Rückmeldung: Das ganze ließ sich sogar telefonisch mit dem Finanzamt klären. Seitens des Finanzamts könnte das ganze Jahr rückwirkend korrigiert werden, so dass man nicht erst auf die Einkommensteuererklärung warten müsste. Die sechs Monate sind einfach eine Einschränkung des Arbeitsgebers (warum auch immer).
Der Lohnsteuerabzug ist eine Vorauszahlung auf deine Jahressteuer.
Machst du also eine Einkommenssteuererklärung egalisiert sich das. Dort wird ja dein zu versteuerndes Einkommen festgestellt und die Steuer dafür berechnet und deine bereits geleisteten Zahlungen gegen gerechnet.
Hast du zuviel gezahlt, bekommst du das wieder, keine Sorge.