ELStAM Daten falsch - rückwirkende Korrektur der Abrechnungen bzw Steuererklärung?

2 Antworten

Mal als Rückmeldung: Das ganze ließ sich sogar telefonisch mit dem Finanzamt klären. Seitens des Finanzamts könnte das ganze Jahr rückwirkend korrigiert werden, so dass man nicht erst auf die Einkommensteuererklärung warten müsste. Die sechs Monate sind einfach eine Einschränkung des Arbeitsgebers (warum auch immer).

Der Lohnsteuerabzug ist eine Vorauszahlung auf deine Jahressteuer.

Machst du also eine Einkommenssteuererklärung egalisiert sich das. Dort wird ja dein zu versteuerndes Einkommen festgestellt und die Steuer dafür berechnet und deine bereits geleisteten Zahlungen gegen gerechnet.

Hast du zuviel gezahlt, bekommst du das wieder, keine Sorge.