Bekomme ich die Kosten für den Widerspruch (Einschreiben) gegen eine fälschliche Mahnung wieder?

Hallo, ich beziehe mich auch auf eine andere Frage hier im Forum, die mir sehr geholfen hat. Es ging darin um eine Mahnung erst von PAIJ Service GmbH, dann von Delta Inkasso und dann vom Amtsgericht Mayen. Bei den Fragestellern ging es um ein verwechseltes Konto bei einer Zahlung an der Tankstelle.

Bei mir ging es angeblich um einen Kaufvertrag bei IKEA, das war Anfang 2020. Ich war tatsächlich um diese Zeit bei IKEA, war mir aber keiner Schuld bewusst, da der Kauf reibungslos ablief. Nun kamen im Laufe des letzten und diesen Jahres mehrere Mahnungen, die ich einfach ignoriert habe (da ich schon mal so einen Fall hatte und der ist so im Sande verlaufen) und nun vor Kurzem sogar ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen. Interessant ist, dass sowohl PAIJ als auch Delta Inkasso als auch die nun klagende Rechtsanwaltskanzlei NM ihren Sitz an derselben Adresse haben...

Ich habe auf diesen letzten Mahnbescheid hin nun bei IKEA angefragt und die Antwort bekommen, dass gegen mich keine Forderung vorliegt und IKEA auch nicht mit PAIJ zusammenarbeitet (von dem ja die erste Mahnung kam). Daher habe ich den Rat in der vorgenannten Frage bzw. einer der Antworten hier im Forum befolgt und gegen alles Widerspruch eingelegt sowie PAIJ postalisch mitgeteilt, dass ich belegen kann, dass die Forderung ungerechtfertigt ist und dass sie keinen Eintrag in Schufa oder einer anderen Datei anlegen dürfen. Dies alles per Einschreiben.

Meine FRAGE lautet nun: Ich hatte ja nun mindestens finanziellen Aufwand mit den Einschreiben, zwar nur 6 €, aber ich möchte denen eigentlich keinen Cent geben. Zudem ist es jedesmal nervig, wenn so ein Brief kommt und ich fühle mich einfach belästigt. Kann man denen irgendwie zeigen, dass das nicht OK ist, indem man mindestens die 6 € zurückfordert?

Ich halte euch zukünftig auf dem Laufenden, wie das Ganze ausgeht.

widerspruch, Mahnung
Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren
Letze mahnung"?

Guten Abdend ich habe mal eine frage ich soll mich bei Umiplay angemeldet haben und ein abo abgeschlossen haben was ich nicht getan habe brauche hilfe soll ich zahlen oder nicht hier ist der Text

Letzte Mahnung!

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Jonny ,

 

Unser Mandant (UmiPlay.de UMIND LTD) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen.

 

Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor.

 

Leider haben Sie es bislang trotz Zahlungserinnerung und Mahnung versäumt, folgende Forderung zu begleichen:

 

Rechnungsnummer: 1299GBT

 

Artikel/Dienstleistung: (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )

 

Rechnungsbetrag: 516,24€, fällig am 22.03.2021

 

Wir räumen Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit ein, die Gesamtforderung von 516,24€, bestehend aus:

 

• Rechnungsbetrag 395,88 €

• Verzugszinsen 23,86 € zzgl.

• Mahngebühren 96,50 €

• Gesamt: 516,24€

 

bis zum 25.03.2021 zu bezahlen.

 

Unsere Bankverbindung:

 

• Zahlungsempfänger: WILLOW LIMITED

• Bankinstitut: HSBC BANK PLC

• IBAN: GB30HBUK40118430567752

• BIC: HBUKGB4BXXX

• Verwendungszweck: Invoice 1299GB

• Betrag: 516,24 Euro

 

Sollten wir über den Gesamtbetrag bis zu diesem Datum nicht oder nicht vollständig verfügen können, sehen wir uns gezwungen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Copyright 2020 © WILLOW LIMITED

32 Bedford Row, London, United Kingdom, WC1R 4HE

E-Mail: info@willow-inkasso.eu

Unsubscribe

Wäre cool wenn mir jemand helfen würde Lg

Inkasso, Mahnung
Fitnessstudio Mahnung?

Hallo zusammen,

beginn dieses Jahres habe ich zwei Zahlungen an mein Fitnessstudio zurückgezogen (März, April), da ich nicht bereit war meinen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, weil aufgrund der Corona Pandemie unser Fitnessstudio geschlossen war.

Ich habe mich zuvor darüber informiert und es liegt in meinem recht Zahlungen zu verweigern, wenn das Studio geschlossen ist. Daraufhin wurde ohne meines wissen das monatliche Einzugsverfahren von meinem Studio eingestellt und dies ist mir bis heute nicht aufgefallen.

Heute (11.12.2020) habe ich meine erste Mahnung schriftlich erhalten, in der ich "letztmalig" darauf angewiesen werde (Es wird behauptet das es meine 2. Mahnung ist, ist jedoch falsch) die Zahlungen bis zum 03.12.2020 (Richtig gelesen, über eine Woche nach der Frist habe ich die Mahnung erst erhalten) auszugleichen. Die Mahnung beinhaltet unteranderem:

  • Zahlungsaufforderungen für 5 Monate an dem das Studio geschlossen war
  • 2 Mahnungsgebühren (Ich habe nur eine erhalten)

Da es mir natürlich unmöglich war, auf diese Mahnung rechtzeitig zu reagieren weil die Frist schon abgelaufen ist bevor ich den Brief überhaupt erhalten habe, muss ich ja davon ausgehen, das möglicherweise das Inkassobüro bereits kontaktiert wurde.

Zusammengefasst möchte ich nicht für die Monate zahlen, an den das Studio geschlossen war. Für die restlichen Monate zahle ich natürlich gerne das Geld zurück.

Nun meine Frage: Wie gehe ich damit jetzt am besten um? Soll ich jetzt als Erstes heute einfach mal direkt nur für die Monate zahlen, für die ich sicher (und gerne) zahlen muss, sprich an den Tagen an denen das Studio offen war?

Telefonisch ist niemand erreichbar und auf eine Antwort per E-Mail kann ich wohl bis nächste Woche warten. Ich möchte keine Probleme mit dem Inkassobüro da ich natürlich bereit bin zu zahlen, deshalb überlege ich direkt eine Zahlung über die Monate zu tätigen, an denen das Studio offen war.

Würde mich über jede Hilfe freuen, danke.

Tobi H.

Fitnessstudio, Inkassobüro, Mahnung
Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

Hallo zusammen,

ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.

Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.

In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt. 

In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.

Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde. 

Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese: 

Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.

----------------------------------------

Beispielrechnung:

1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17

oder

2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen

oder

3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.

----------------------------------------

Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.

Nun frage ich euch alle:

Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?

Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!

rechnung, Recht, Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung, Vorkasse

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mahnung