Mahnung - Auftraggeber PAYONE GmbH durch CCS Inkasso?
Meinen einkauf bei STAPLES in Höhe von 63,80 € mit EC-Karte bezahlt.
Abbuchung durch OfficeCentre konnte ich nicht zuordnen. Der Name Staples fehlte.
Meine Bank konnte ebenfalls keine Rückschlüsse ziehen. ich entschloss mich eine Rückbuchung vornehmen zu lassen, wiel ich dachte dass es eine unrechtmäßige Abbuchung ist.
Habe jetzt eine 1. Mahnung von CCS Inkasse bekommen. Der Betrag ist jetzt 138,20 €.
Kann ich etwas dageben tun?
2 Antworten
Ja, bezahlen.
Ist schließlich Deine Schuld, Du hast die Rückbuchung veranlasst.
Mindestens durch den Betrag (Vergleich Bon/Quittung mit der Abbuchung) hätte für Klarheit gesorgt!
Passt schon! 😁😜😎
Kosten für ausergerichtlicher Vertretung:
1,3 Geschäftsgebühr gem. §4 Abs. 5 RDGEG i. V. m. Nr. 2300 VV RVG
63,70 €
Post und Telekomunikationsentgeldpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
12,74 €
19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG
14,52 €
Zwischensumme ausergerichtlicher Vertretung:
90,96 €
+ 63,80 € = 154,76 €
Die Forderung ist dem Grund nach berechtigt. Maximal über die Höhe der Inkassokosten können man noch diskutieren.
Ja, das sind die Kosten, die ich als Wucher bezeichne. Darum geht es mir.
Subjektiv sehe ich das genauso. Juristisch ist das etwas schwieriger. Nr. 2300 VV RVG bietet einen Rahmen von einem Gebührensatz von 0,5 bis 1,3. Da wäre das noch im Rahmen.
In der Rechtsprechung ist der Umfang der Erstattungsfähigkeit relativ umstritten. Man kann argumentieren, dass für ein einfaches Anschreiben zwecks Zahlungsaufforderung Nr. 2301 VV RVG anwendbar ist und damit ein Gebührensatz von 0,3. Das muss das Gericht aber nicht zwingend so sehen. Der BGB hat da nach meiner Erkenntnis bisher eine recht uneinheitliche Auffassung zu. Lies mal diesen Thread, da diktieren wir das jetzt mal mit dem Inkassobüro etwas.
Entscheidende Frage: Würdest du es im Zweifelsfalle auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen?
Das Recht auf eine Forderung ist unbestritten. Nur die Höhe der Inkassokosten
finde ich unseriös.